Bekannte haben bei einer Grundstückauktion sehr günstig eine Grundstück ersteigert. Zwei Dinge: Völlig unvorhersehbar können sie nun nur ca. ein Drittel der Kaufsumme und alle Nebenkosten aufbringen. Auf der anderen Seite hat sich der Verkäufer in seiner Offerte eine grobe Fehlaussage geleistet: das Grundstück ist gravierend (ein Drittel) kleiner als angegeben. Die Bekannten wollen nun das – trotz allem – zu eigen haben? Was kann nun auf einem rechtlich koscheren Weg in diesem Fall getan werden?
Hallo Daggy,
besten Dank für die Antwort!
So ist es aber nicht, denn das Grundstück wurde von dem jetzigen Besitzer selbst zur Versteigerung in ein Auktionshaus gegeben. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass nicht es selbst, sondern der Eigentümer für gravierende Fehlangaben (nicht Mängel oder geringe Abweichungen, Unvollständigkeiten) gerade steht, dass das Auktionshaus auf Angaben zum so genannten Einliefererungsgegenstand (Immobilienobjekt) seitens des Veräußerers angewiesen ist.
Also hiermit noch einmal meine ersten Fragen auf den Weg! Was kann unser Bekannter tun? Wieder-Versteigerung ist nicht unbedingt nötig. Es gibt - wenn auch gering - Mieteinnahmen.
Gruß,
Jurij