RBre
20.04.2005, 21:29
Hallo,
eine Frage: Gibt es einen rechtlich definierten Unterschied zwischen Instandsetzung und Sanierung?
Folgendes Beispiel zur Verdeutlichung:
Nach dem Erwerb einer Wohnung, zu der ein KFZ-Stellplatz im Sondereigentum gehört, werden Reparaturen notwendig. Vor den eigentlichen Stellplätzen liegt eine Feuerwehrzufahrt.
In der Teilungserklärung ist festgehalten, dass die Instandsetzung im Bereich der Stellplätze zu den Obliegenheiten des Sondereigentümers gehört.
Die Stellplätze sind in Anlage grob markiert, ohne dass erkennbar wäre, ob der Platz vor den Stellplätzen (= Feuerwehrzufahrt) dazu gehört.
Der Verwalter will nun einen Beschluss zur Sanierungder Stellplätze herbeiführen. Kosten für sechs Stellplätze z.B. 12.000.-.
Dabei werden die Stellplätze gepflastert, die Sickergrube erneuert und der Untergrund entsprechend vorbereitet.
Die Schäden an den Stellplätzen sind zum Teil durch das Alter des Platzes, z.T. offensichtlich durch Baumwurzeln hervorgerufen worden.
Meine Frage nun:
1. Kann eine Feuerwehrzufahrt im Sondereigentum stehen?
2. Gibt es eine rechtliche Definition bzw. einen Unterschied zwischen Instandsetzung und Sanierung?
3. Sind Arbeiten am Untergrund nicht immer Aufgabe aller Wohnungseigentümer?
4. Welchen Einfluss hat die Mitverursachung durch Wurzeln angrenzender Bäume auf die Kostentragungspflicht?
Wäre schön, wenn jemand zu den obigen Fragen Stellung nehmen könnte.
Viele Grüße,
eine Frage: Gibt es einen rechtlich definierten Unterschied zwischen Instandsetzung und Sanierung?
Folgendes Beispiel zur Verdeutlichung:
Nach dem Erwerb einer Wohnung, zu der ein KFZ-Stellplatz im Sondereigentum gehört, werden Reparaturen notwendig. Vor den eigentlichen Stellplätzen liegt eine Feuerwehrzufahrt.
In der Teilungserklärung ist festgehalten, dass die Instandsetzung im Bereich der Stellplätze zu den Obliegenheiten des Sondereigentümers gehört.
Die Stellplätze sind in Anlage grob markiert, ohne dass erkennbar wäre, ob der Platz vor den Stellplätzen (= Feuerwehrzufahrt) dazu gehört.
Der Verwalter will nun einen Beschluss zur Sanierungder Stellplätze herbeiführen. Kosten für sechs Stellplätze z.B. 12.000.-.
Dabei werden die Stellplätze gepflastert, die Sickergrube erneuert und der Untergrund entsprechend vorbereitet.
Die Schäden an den Stellplätzen sind zum Teil durch das Alter des Platzes, z.T. offensichtlich durch Baumwurzeln hervorgerufen worden.
Meine Frage nun:
1. Kann eine Feuerwehrzufahrt im Sondereigentum stehen?
2. Gibt es eine rechtliche Definition bzw. einen Unterschied zwischen Instandsetzung und Sanierung?
3. Sind Arbeiten am Untergrund nicht immer Aufgabe aller Wohnungseigentümer?
4. Welchen Einfluss hat die Mitverursachung durch Wurzeln angrenzender Bäume auf die Kostentragungspflicht?
Wäre schön, wenn jemand zu den obigen Fragen Stellung nehmen könnte.
Viele Grüße,



