steven
26.06.2003, 21:35
Wie weit kann ein Gewohnheitsrecht gehen bezogen auf Benutzung einer gemeinsamen Hofeinfahrt?
Auf meinen Fall bezogen geht es um die Hofeinfahrt zu einer Scheune die seit 7 Jahren abgebrannt ist und nicht wieder aufgebaut wurde. Kann es ein GEwohnheitsrecht geben für eine Sache die es nicht mehr gibt?
Über Hilfe wäre ich Dankbar!
Steven
Auf meinen Fall bezogen geht es um die Hofeinfahrt zu einer Scheune die seit 7 Jahren abgebrannt ist und nicht wieder aufgebaut wurde. Kann es ein GEwohnheitsrecht geben für eine Sache die es nicht mehr gibt?
Über Hilfe wäre ich Dankbar!
Steven



