Gewohnheitsrecht

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steven
26.06.2003, 21:35
Wie weit kann ein Gewohnheitsrecht gehen bezogen auf Benutzung einer gemeinsamen Hofeinfahrt?
Auf meinen Fall bezogen geht es um die Hofeinfahrt zu einer Scheune die seit 7 Jahren abgebrannt ist und nicht wieder aufgebaut wurde. Kann es ein GEwohnheitsrecht geben für eine Sache die es nicht mehr gibt?

Über Hilfe wäre ich Dankbar!

Steven

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