elsaesserin
07.04.2005, 00:48
Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir bei folgender Fallfrage weiterhelfen:
Ein Mieter möchte seine aktuelle Wohnung erwerben. Gleichzeitig hat der Eigentümer der Nachbarwohnung ein im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht.
Welches Vorkaufsrecht hat jetzt Vorrang, das des Mieters oder das des Nachbarn? Gibt es hier irgendwelche Fristen?
Danke im Voraus für Eure Antwort.
Hallo,
soweit mir bekannt ist, haben Einträge im Grundbuch immer einen höheren Stellenwert.
Das bedeutet aber nicht, daß der Mieter dem Eigentümer nicht ein Kaufangebot unterbreiten darf.
Liegt dem Eigentümer eiun Kaufangebot vor, was er auch annehmen möchte, dann ist, meiner Meinung nach, der Eigentümer nun verpflichtet, dem Nachbarn dieses Angebot vorzulegen und dieser kann nun zu den selben Bedingungen "zuschlagen", was aber auch bedeutet, er muß den Kaufvertrag nicht nur zum selben Preis, sondern auch zum selben Zeitpunkt tätigen und dafür muß er das auch finanzieren können.
Über den angebotenen Preis läßt sich also in gewisser Weise etwas steuern, ob der Nachbar sein Vorkaufsrecht auch nutzen will oder nicht.
Auch könnte man dem Eigentümer, mit dem Angebot die Belassung des Vorkaufsrechts des Nachbarn vorschlagen.
Wenn der Eigentümer nun das Angebot dem Nachbarn vorlegt, dann könnte das verbleibende Vorkaufsrecht im Grundbuch, ein Anlaß sein, auf sein Vorkaufsrecht in diesem Fall zu verzichten.
Allerdings bin ich mir bei all dem nicht sicher, deshalb ohne Gewähr.
Gruß
Huutsch