§jule
16.01.2008, 23:28
Ehefrau H hat mit Ehemann M 3 eheliche Kinder. Sie lassen sich scheiden und das Sorgerecht wird der nunmehr Ex-Ehefrau zugesprochen.
Aufgrund des unzuverlässigen Verhaltens des Exmannes wollen diese keinen Kontakt zum Vater und dieser erhält aufgrund der Tatsache kein Umgangsrecht.
Ex-Ehefrau H lebt nun seit der Scheidung mit Lebensgefährten A. Dieser ist bereits seit Jahren Erzieher, Vater, Vertrauter....der Kinder.
Ex-Ehefrau und Lebensgefährte wollen nun heiraten und die Kinder sollen und wollen den gemeinsamen Ehenamen des Lebensgefährten annehmen.
Auch will der Lebensgefährte und zukünftige Ehemann die Kinder adoptieren. Alle drei Kinder bejahen dies.
Kann eine Namensänderung ohne Zustimmung des leiblichen Vaters erfolgen?
Können die Kinder adoptiert werden? Der biologiosche Vater hat kein Sorgerecht, kein Umgangsrecht und zahlt auch keinen Unterhalt.
Danke im Voraus für Eure Antworten
Aufgrund des unzuverlässigen Verhaltens des Exmannes wollen diese keinen Kontakt zum Vater und dieser erhält aufgrund der Tatsache kein Umgangsrecht.
Ex-Ehefrau H lebt nun seit der Scheidung mit Lebensgefährten A. Dieser ist bereits seit Jahren Erzieher, Vater, Vertrauter....der Kinder.
Ex-Ehefrau und Lebensgefährte wollen nun heiraten und die Kinder sollen und wollen den gemeinsamen Ehenamen des Lebensgefährten annehmen.
Auch will der Lebensgefährte und zukünftige Ehemann die Kinder adoptieren. Alle drei Kinder bejahen dies.
Kann eine Namensänderung ohne Zustimmung des leiblichen Vaters erfolgen?
Können die Kinder adoptiert werden? Der biologiosche Vater hat kein Sorgerecht, kein Umgangsrecht und zahlt auch keinen Unterhalt.
Danke im Voraus für Eure Antworten



