Adoption ohne Zustimmung des nicht-sorgeberechtigten Elternteils

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§jule
16.01.2008, 23:28
Ehefrau H hat mit Ehemann M 3 eheliche Kinder. Sie lassen sich scheiden und das Sorgerecht wird der nunmehr Ex-Ehefrau zugesprochen.
Aufgrund des unzuverlässigen Verhaltens des Exmannes wollen diese keinen Kontakt zum Vater und dieser erhält aufgrund der Tatsache kein Umgangsrecht.

Ex-Ehefrau H lebt nun seit der Scheidung mit Lebensgefährten A. Dieser ist bereits seit Jahren Erzieher, Vater, Vertrauter....der Kinder.

Ex-Ehefrau und Lebensgefährte wollen nun heiraten und die Kinder sollen und wollen den gemeinsamen Ehenamen des Lebensgefährten annehmen.
Auch will der Lebensgefährte und zukünftige Ehemann die Kinder adoptieren. Alle drei Kinder bejahen dies.

Kann eine Namensänderung ohne Zustimmung des leiblichen Vaters erfolgen?

Können die Kinder adoptiert werden? Der biologiosche Vater hat kein Sorgerecht, kein Umgangsrecht und zahlt auch keinen Unterhalt.


Danke im Voraus für Eure Antworten

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Pro
17.01.2008, 10:10
HalloAufgrund des unzuverlässigen Verhaltens des Exmannes wollen diese keinen Kontakt zum Vater und dieser erhält aufgrund der Tatsache kein Umgangsrecht.Lesen Sie bitte nur kurz hierzu den § 1684 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html). Dies ist nur ein Hinweis, dass solange keine Adoption erfolgt der Vater auch ein Umgangsrecht hat, sofern es dem Wohle der Kinder nicht entgegen wirkt. Dies ist unabhängig von der Unterhaltszahlung. ;) Kann eine Namensänderung ohne Zustimmung des leiblichen Vaters erfolgen?Da die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt ihrer Kinder verheiratet waren und der Geburtsname der Kinder auch der Name des leiblichen Vaters ist, so bedarf es der Zustimmung des leiblichen Vaters gemäß §1618 Satz 3 BGB ( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1618.html).

Zitat Satz 3;

Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.

Nur das Familienbgericht kann die Einwilligung des Vaters ersetzen.

Können die Kinder adoptiert werden? Der biologiosche Vater hat kein Sorgerecht, kein Umgangsrecht und zahlt auch keinen Unterhalt.Es ist egal ob er ein Sorgerecht hat oder nicht. Die Annahme des Kindes ist auch nur mit dem Einverständnis beider leiblichen Eltern gemäß §1747 Abs.1 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1747.html) möglich. Einzige Möglichkeit wäre der §1748 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1748.html).

Sollte eine Adoption möglich sein bzw erfolgen, dann kann natürlich auch der Name des Kindes geändert werden, sogar der Geburtsname.
Aber bitte nicht vergessen; Auch bei einer Adoption haben die biologischen Großeltern der Kinder immer noch ein Umgangsrecht. Hier der Link wo ich dies erklärte; http://www.juraforum.de/forum/t215147/s.html

Gruß

Pro

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