Siggi
22.07.2004, 14:45
Hallo,
bin auf der Suche nach einer umfangreichen Liste, aus der man die Zugehörigkeit zum Gemeinschaftseigentum einer WEG erkennen kann.
Einfaches Beispiel : wohin gehört der Rolladenkasten, der im Mauerwerk sitzt und vom Sondereigentum her geöffnet werden kann?
Wenn Gemeinschaftseigentum, dann müssten doch die Kosten für eine Wespennestentfernung von der Gemeinschaft getragen werden, oder?
Wie verhält es sich mit den Fenstern ( Fensterrahmen, Mechanik, Glasscheibe, Griff innen und aussen) ?
Hierzu gab es doch sicherlich eine Vielzahl von Urteilen, wo kann man die den einsehen (Internet??)?
Vielen Dank im voraus.
bin auf der Suche nach einer umfangreichen Liste, aus der man die Zugehörigkeit zum Gemeinschaftseigentum einer WEG erkennen kann.
Einfaches Beispiel : wohin gehört der Rolladenkasten, der im Mauerwerk sitzt und vom Sondereigentum her geöffnet werden kann?
Wenn Gemeinschaftseigentum, dann müssten doch die Kosten für eine Wespennestentfernung von der Gemeinschaft getragen werden, oder?
Wie verhält es sich mit den Fenstern ( Fensterrahmen, Mechanik, Glasscheibe, Griff innen und aussen) ?
Hierzu gab es doch sicherlich eine Vielzahl von Urteilen, wo kann man die den einsehen (Internet??)?
Vielen Dank im voraus.



