jelenamaks
29.03.2005, 12:43
habe eine Frage, der fall ist für mich eigentlich eindeutig, aber würde gerne eure meinung hören:
A und B haben ein krankes Kind, das Abschiebehindernisse nach §60 Abs 7 AufenthG hat. bisher haben alle drei (Kind, Eltern) Duldung gehabt, schon seit 7 Jahren. Eigentlich müssten nun alle nach §25 Abs 5 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, da das neue Aufenthaltsgestz am 1 januar in kraft getreten ist. alle haben aber nun wieder diesen monat nur eine duldung erhalten und zwar auf 6 monate. ist das gesetzesmäßig??
danke für die hilfe
A und B haben ein krankes Kind, das Abschiebehindernisse nach §60 Abs 7 AufenthG hat. bisher haben alle drei (Kind, Eltern) Duldung gehabt, schon seit 7 Jahren. Eigentlich müssten nun alle nach §25 Abs 5 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, da das neue Aufenthaltsgestz am 1 januar in kraft getreten ist. alle haben aber nun wieder diesen monat nur eine duldung erhalten und zwar auf 6 monate. ist das gesetzesmäßig??
danke für die hilfe



