Aufenthaltserlaubnis !

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HaveFun
13.07.2004, 15:48
hallo !

mal angenommen A verliebt sich in B.
A lebt in scheidung ist deutscher staatsangehöriger
was wäre wenn A1 nicht in scheidung leben würde
B trennt sich von ihrem ehemann, ist ausländerin, und hier seit 1 jahr und 7 monaten verheiratet hat keine kinder keine arbeit, etc.

ist es möglich dass A bzw. A1 die aufenthaltserlaubnis für B macht, wenn B ihre jetztige verlieren sollte ? oder muss B in ihr heimatland zurück und A dort auf der botschaft ein neues visum beantragen ?

vielen dank
mfg
stefan
allgäu

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Huutsch
14.07.2004, 11:52
Hallo!
Sorry, die Frage wird leider auch nicht dadurch leichter zu beantworten, in dem man sie ein zweites mal postet (auch wenn auf eine annonymisierten Text dann ein wirklicher Rechtsanwalt antworten dürfte)

Das Problem bedarf vermutlich eines echten Experten auf diesem Gebiet und da kann ich noch nicht einmal sagen, ob sich die Gesetze in diesem Fall auch noch unterscheiden, je nachdem woher B kommt.

Gruß
Huutsch

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