HaveFun
13.07.2004, 15:48
hallo !
mal angenommen A verliebt sich in B.
A lebt in scheidung ist deutscher staatsangehöriger
was wäre wenn A1 nicht in scheidung leben würde
B trennt sich von ihrem ehemann, ist ausländerin, und hier seit 1 jahr und 7 monaten verheiratet hat keine kinder keine arbeit, etc.
ist es möglich dass A bzw. A1 die aufenthaltserlaubnis für B macht, wenn B ihre jetztige verlieren sollte ? oder muss B in ihr heimatland zurück und A dort auf der botschaft ein neues visum beantragen ?
vielen dank
mfg
stefan
allgäu
mal angenommen A verliebt sich in B.
A lebt in scheidung ist deutscher staatsangehöriger
was wäre wenn A1 nicht in scheidung leben würde
B trennt sich von ihrem ehemann, ist ausländerin, und hier seit 1 jahr und 7 monaten verheiratet hat keine kinder keine arbeit, etc.
ist es möglich dass A bzw. A1 die aufenthaltserlaubnis für B macht, wenn B ihre jetztige verlieren sollte ? oder muss B in ihr heimatland zurück und A dort auf der botschaft ein neues visum beantragen ?
vielen dank
mfg
stefan
allgäu



