Ausschluss Mängelhaftung beim Neubau

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reiner stress
18.03.2005, 21:42
Hallo!

Ich habe eine Frage zum Verkauf eines Grundstücks (mit Haus darauf):


In Teilen der Literatur steht, dass "im Gegensatz zu Neubauten (bis 5 Jahre)"

bei dem Verkauf von gebrauchten Häusern oftmals eine Mängelhaftung des Verkäufers

vertraglich ausgeschlossen sein kann.


Ich finde allerdings keine konkrete Vorschriften bzw. Kommentare,

bei welchen der Gewährleistungsausschluss gerade bei Neubauten als unzulässig beschrieben wird.


Vielleicht kennt jemand eine Quelle

und kann dazu auch gleich sagen, ob eine solche Klausel

eine Individualabrede oder bereits AGB wäre.


Dank für alle Beiträge

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