reiner stress
18.03.2005, 21:42
Hallo!
Ich habe eine Frage zum Verkauf eines Grundstücks (mit Haus darauf):
In Teilen der Literatur steht, dass "im Gegensatz zu Neubauten (bis 5 Jahre)"
bei dem Verkauf von gebrauchten Häusern oftmals eine Mängelhaftung des Verkäufers
vertraglich ausgeschlossen sein kann.
Ich finde allerdings keine konkrete Vorschriften bzw. Kommentare,
bei welchen der Gewährleistungsausschluss gerade bei Neubauten als unzulässig beschrieben wird.
Vielleicht kennt jemand eine Quelle
und kann dazu auch gleich sagen, ob eine solche Klausel
eine Individualabrede oder bereits AGB wäre.
Dank für alle Beiträge
Ich habe eine Frage zum Verkauf eines Grundstücks (mit Haus darauf):
In Teilen der Literatur steht, dass "im Gegensatz zu Neubauten (bis 5 Jahre)"
bei dem Verkauf von gebrauchten Häusern oftmals eine Mängelhaftung des Verkäufers
vertraglich ausgeschlossen sein kann.
Ich finde allerdings keine konkrete Vorschriften bzw. Kommentare,
bei welchen der Gewährleistungsausschluss gerade bei Neubauten als unzulässig beschrieben wird.
Vielleicht kennt jemand eine Quelle
und kann dazu auch gleich sagen, ob eine solche Klausel
eine Individualabrede oder bereits AGB wäre.
Dank für alle Beiträge



