Gemeinschaftseigentum/Parkplatz - spielende Kinder

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Mary
16.03.2005, 18:17
Folgende angenommene Sachlage:
Auf einem Grundstück stehen sieben Reihenhäuser.
Ein Teil des Grundstücks ist als Gemeinschaftseigentum deklariert.
Hier stehen sieben Garagen, die jeweils dem entsprechenden Hauseigentümer gehören
(inkl. Grund) und freie Stellflächen, die von jedem Eigentümer genutzt werden können.
Der Rest des gemeinschaftl. Grundstückes wird (muss) als Zufahrt zu den Garagen und den
Stellplätzen genutzt.

Nun liegt folgendes Problem vor:
Auf dem freien Platz, der als Zufahrt zu den Stellplätzen und Garagen genutzt werden muss,
spielen kleine und große Kinder extrem laut, heftig und oft bis in die späten Abendstunden
Fussball, schlagen sich mit Stöcken und noch so ein paar "grobe" Spielchen.
Es handelt sich z.T. um Kinder einzelner Eigentümer und teilweise auch um fremde Kinder
aus dem ganzen Stadtgebiet (die wohl von den o.a. eingeladen wurden).


Bezüglich der Rechtmäßigkeit und der Haftung entstehen folgende Fragen:
1. Wer haftet für evtl. Schäden an den Autos und an den Garagen (z.B. Tor beschädigt)?
2. wer haftet für die Schäden, die von den fremden Kindern verursacht wurden (falls das
überhaupt noch festzustellen ist)?
3. Müssen die Eigentümer es generell hinnehmen, dass auf dem Parkplatz laut geschrien und
gespielt wird?
4. Welche Möglichkeiten gibt es, dies zu unterbinden?
5. Wer haftet, wenn die Kinder über 16 Jahre sind?

Kann jemand hierzu eine Auskunft geben?
Ich würde mich wirklich sehr freuen.
Vielen Dank im voraus.
Mary

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