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Koslowski
31.05.2004, 12:30
Wie lange ist eine Kostenabrechnung (Neben-,Betriebskosten) in einer Eigentums-Wohnanlage anfechtbar? Insbesondere dann, wenn tatsächlich abrechnungstechnische Fehler vorhanden sind, die aber über Jahre hinweg niemand bemerkt hat, also auch keine Absicht seitens des Verwalters vorliegt. Kommen da Verjährungsfristen in Betracht?
Feuersalamander
06.06.2004, 17:51
Wenn du (Privat) mit einem Bauunternehmen, . . . (Kaufmann nach HGB) einen Vertrag abgeschossen hast, ist die Rechung nach neuem Recht in drei Jahren verjährt. Hast du allerdings etwas von einem anderen "Privatmann" gemacht, dann erst nach 30 Jahren. Außer es wird eine Stundung vereinbart, kanns noch länger gehen.
Ich bitte um Korrektur, wenn's falsch ist
Viele Grüße,
FeuerSalamander
Koslowski
14.06.2004, 21:16
Vesteh ich nicht ganz
Feuersalamander
14.06.2004, 21:50
Oder andere Frage, von wann ist die Rechnung bzw. wann ist's aufgefallen (Jahr ist wichtig)?
Koslowski
14.06.2004, 21:57
Die erste ist von 1996 oder 1997, bis dato
Feuersalamander
14.06.2004, 23:30
Wenn der Fehler zu deinen Gunsten ist, hast du Glück gehabt. Die erste Rechnung ist mit Sicherheit verjährt (Verjährungsfrist bis 2002 waren zwei Jahre ab 2003 sind es drei Jahre). Aber ich bin leider kein Jurist oder Jurastudent und hab mein Abi auf einer kaufmännischen Schule gemacht.
FeuerSalamander
Koslowski
17.06.2004, 19:22
Die Verjährungsfristen ist im Grunde ein Aspekt, ein weiterer wichtigerer wäre inwieweit die Einspruchsfristen zum Tragen kämen (4 Wochen?)
Feuersalamander
17.06.2004, 23:20
Dass mit dem Einspruch, muss ich gestehen, weiss ich nicht mehr so genau. Fakt ist, wenn du denen eine Mahnung schreibst (egal wie viele!), hat dies keinen Einfluss auf eine Verjährung. Aber ein "Gerichtlicher Mahnbescheid" hat wiederum Einfluss darauf. Einen solchen Bescheid bekommst du entweder beim Amtsgericht oder im Schreibwarenhandel. Kostet glaube ich ca. 1 Euro.
Koslowski
18.06.2004, 10:47
Ich stell die Frage mal anders rum, weil es mir um was anderes geht : Die Abrechnungen waren lange Jahre fehlerhaft, niemand hat das bemerkt, es war auch keinesfalls absichtlich, jetzt die Frage: Wenn ein Eigentümer auf die Idee kommt und verlangt Rückzahlung für all die Jahre, gibt´s darauf einen Anspruch?
1. Es könnte verjährt sein und 2. Die vierwöchige Einspruchsfrist für die jeweiligen Abrechnungen war auch jedesmal abgelaufen ohne Einspruch.
Koslowski
22.06.2004, 00:43
Oder aber Einspruch gegenüber der WEG oder dem Verwalter, richtig? Wo steht das genau, das wäre noch wichtig
Koslowski
22.06.2004, 11:00
Wobei es wohl auch nicht zwingend vorgeschrieben ist, einen Beschluß zu fassen, es genügt die Zusendung per Post und in der darauffolgenden vierwöchigen Frist, hat jeder Beteiligter die Möglichkeit Einspruch einzulegen :confused:
Feuersalamander
22.06.2004, 12:39
Hmm, irgenwo hab ich mal ein "Online-Gesetzbuch" gefunden.
Notfalls würde ich es einfach mal pobieren.
Koslowski
23.06.2004, 20:23
Ich hab schon auf die fundierte Antwort gewartet, da ich offensichtlich auf einen Fachfrau gestoßen bin,:)
Wie geschildert wäre das der Normalfall, aber...jetzt kommt das aber, wenn eine Versammlung in dieser Angelegeneit nicht immer einberufen wurde, weil es eine sehr kleine Gemeinschaft ist und man sich untereinander verständigt hat und die Abrechnung mehr oder wenig in die Hand gedrückt hat oder per Post. Ich meine, ist ein Beschluß dringend erforderlich, gilt die Frist nur bei offizieller Beschlußfassung :confused:
Koslowski
23.06.2004, 21:13
Besten Dank für die prompte Rücmeldung, ich wüßte gerne mehr,muß nicht alles öffentlich sein, wäre dankbar über eine Mail-Verständigung oder über das Forum per pers. Nachricht
Koslowski
24.06.2004, 18:42
Hallo Daggi, ich hab ´ne Mail geschickt, hoffentlich isse angekommen
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