gittepeters
09.03.2005, 13:17
Ab wann läuft die Verjährungsfrist für Notar-Abschlußrechnungen bei einem Immobilienkauf und wie lange ist diese Verjährungsfrist (3 Jahre ?) ??
Der Kaufvertrag für ein gebrauchtes Haus wird beispielsweise im März 2005 notariell besiegelt.
Im April 2008, also über 3 Jahre nach Unterzeichnung, erhält der Käufer der Immobilie dann unerwartet eine Restforderung des Notars. Wäre dies korrekt ?
Beginnt die Verjährungsfrist am Tage der Unterzeichnung oder ab Ende des Kalenderjahres ?
Der Kaufvertrag für ein gebrauchtes Haus wird beispielsweise im März 2005 notariell besiegelt.
Im April 2008, also über 3 Jahre nach Unterzeichnung, erhält der Käufer der Immobilie dann unerwartet eine Restforderung des Notars. Wäre dies korrekt ?
Beginnt die Verjährungsfrist am Tage der Unterzeichnung oder ab Ende des Kalenderjahres ?



