Angenommen in einer lebensgemeinschaft wurde gemeinsamm ein Haus gekauft und gemeinsam ein kredit aufgenommen. Die Beziehung geht in die Brüche Partner A zieht aus, Partner B bleibt Wohnen. A will das Haus verkaufen, B will nicht Zahlt aber auch keinen krediet ab und auch nicht die laufenden kosten.
B ist arbeitslos und hat auch kein geld mehr. Alles bleibt an A hängen.
A geht arbeiten aber das geld reicht nicht um die laufenden Kosten zu tragen und den kredit abzuzahlen.
Geld für Anwalt ist auch nicht mehr da.
Immer mehr verschuldet und kredit um B verklagen zu können ist sinlos da bei B auch nichts mehr zu holen ist und er auch nicht mehr gewilt ist arbeiten zu gehen.
Jeder weitere Zeitverzug bedeutet mehr kosten.
Wie kann A aus dieser falle kommen?
Hallo,
A könnte nun hingehen, und die Zahlung der Hypotheken auch einstellen.
Die Bank würde dann selber ihre Rechtsabteilung einschalten und das Haus würde bei einer Zwangsversteigerung verkauft (also auch gegen den Willen und ohne Zustimmung von A bzw. B)
Das Problem dabei, das Haus würde weit unter Wert verkauft und die Bank bekäme daraus nur einen Teil des offenen Kredites zurück.
Den Restbetrag würde die Bank dann von A einfordern (weil ja von B nichts zu holen ist) und A könnte nichts dagegen tun, hätte nur die Möglichkeit die Hälfte bei B einzuklagen, diese Klage würde A sicher gewinnen, und hätte dann 30 Jahre (habe ich gestern gelernt ;) ) das Recht, dieses Geld bei B zu holen (pfänden z.B.), aber wenn da nichts zu holen ist, dann ist auch nichts zu holen ...
Was könnte A also sinnvollerweise noch tun?
A könnte seinen Anspruch auf die Hälfte der Hypothekenzahlung jetzt schon gegen B geltend machen, denn dazu hat sich B im Kreditvertrag ja verpflichtet (im Gegenzug hätte B weiterhin das Recht auch das Haus zu nutzen, das will er aber wohl nicht) und wenn er nicht zahlen will bzw. kann, ihm seine Hälfte des Hauses zu enteignen (keine Ahnung ob und wie das geht) um den Verkauf des Hauses dann alleine vorzunehmen zu können.
Mit ein wenig Glück bleiben dann weniger oder gar keine Schulden nach dem Verkauf übrig, somit ist der Schaden geringer.
Deshalb mein dringender Rat, da dieser Verkauf ohne einen Anwalt sicher nicht möglich ist und die ganze Geschichte sich sicher noch mehrere Monate hinziehen wird.
A sollte nicht die Kosten eines Anwalts scheuen, sondern sofort einen (Fach-)Anwalt mit diesem Fall beauftragen, andernfalls tritt früher oder später der 1 genannte Fall ein. (Streitwert müßten in dem Fall die halben Restschulden sein, die möchtest Du ja von B bekommen, aber dringend nach dem Honorar fragen, der Anwalt muß ziemlich genau sagen können, was das kosten wird)
A sollte auch unbedingt mit der Bank reden um evt. die Belastungen und den Schaden noch zu senken (z.B. Tilgung bis zum Verkauf aussezten)
Eine Rechtsberatung wird die Bank sicher nicht durchführen, kann aber villeicht einen geeigneten Anwalt nennen (sie sind ja auch nicht daran interessiert, daß eine Restschuld ohne Sicherheit verbleibt)
Und sie können helfen, die Belastungen für A, bis zum Verkauf zu senken, meist sind sie da sehr entgegenkommend, wenn sie mitbekommen, daß A wirklich gewillt ist, aktiv gegen die drohende "Pleite" anzugehen.
Alle Angaben ohne Gewähr
Gruß
Huutsch