Eigennutzung von Wohnung in Vermietobjekt!

Stellen Sie hier kostenlos Ihre eigene Frage (hier klicken)

Bitte beachten Sie bzgl. der Rechtsbeiträge unsere Nutzungsbedingungen.

TIPP: Der Juraforum.de-Newsletter - wöchentlich aktuelle Urteile, Ratgeber & News

Impressum

andreasea
03.03.2005, 18:45
Eigennutzung von Mietwohnung nach vorherigem Leerstand,

eine Mietwohnung im 2 Familienhaus soll nach Sanierung,(Leerstand)
aus privaten Gründen selbst genutzt werden .
Bisher wurden beide Wohnungen steuerlich abgesetzt.
Leerstand und Sanierung seit 3 Jahren .
Kann der Fiskus Steuern zurückfordern die bisher abgeschrieben wurden .
Wie lange kann die Sanierung der anderen Wohnung noch dauern wenn aus Geldmangel nicht weiter saniert werden kann.
Das Haus war vor der Sanierung vermietet und soll nach Abschluß der Sanierung auch weiter vermietet werden.

MfG
Andreas

Lesen Sie hier die vollständige Version

Huutsch
04.03.2005, 08:20
Hallo,

ich kenne die gesetzlichen Regelungen nicht, aber ich könnte mir vorstellen, daß das Finanzamt der Meinung sein wird, daß die Sanierung, die man steuerlich ja angesetzt hat, für eine anschließende private Nutzung dann nicht mehr steuerfrei ist und die Steuervergünstigung komplett (und bei ihnen üblicherweise auch sofort) zurückverlangt.
Daß man hinterher wieder ausziehen möchte, wenn das ganze Haus saniert ist, wird sie erstmal nicht interessieren ... bis man dann wieder auszieht.

Wie lange das Finanzamt stillhält, wenn eine Sanierung nicht voran kommt, weiß ich auch nicht, ist auch sicher viel vom Finanzamt abhängig, aber 3 Jahre sind da sicher schon sehr lange, da hätte die Sanierung längst fertig sein müssen (daß man kein Geld hat, interessiert das Finanzamt in der Regel nicht)

Aber, ich würde mit diesen konkreten Fragen einfach mal zum Finanzamt gehen und den zuständigen Sachbearbeiter aufsuchen, diese sind oft sehr hilfreich (und auch großzügiger?) wenn sie vorher informiert werden, was man vorhat und warum, als wenn sie mit "Tatsachen" konfrontiert werden, wo man sich hinterher um Details und Gesetze (und deren Auslegung) streiten muß.

Evt. kann eine befristete Eigennutzung ja genehmigt werden und die dadurch gesparte Miete beschleunigt dann die Sanierung, so ist allen geholfen (denn das Finanzamt hat auch lieber Einnahmen bei Vermietung/Verpachtung, als Ausgaben ;) )

Gruß
Huutsch

Stellen Sie hier kostenlos Ihre eigene Frage

-Anzeigen-



Sie sind im Juraforum-Archiv
Hier gehts zur Startseite von Juraforum.de!


-Anzeigen-
rechtsanwalt
Rechtsanwalt
suchen
steuerberater
Steuerberater
suchen
uebersetzer
Übersetzer
suchen

Großstädte direkt

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt