Naddel81
25.04.2007, 16:03
Hallo liebe Community,
mich würde interessieren, ob Geschenkgutscheine (auf denen nur das Ausstellungsdatum vermerkt ist) generell eine begrenzte Haltbarkeit von 6 Monaten aufweisen.
Es soll verschiedene Urteile geben, die besagen, dass ein Verfall von bereits erbrachter Leistung (Zahlen von Geld) unzulässig ist.
Gibt es hier Grauzonen (beispielsweise, wenn ein Geschäftsführer zwischenzeitlich eine GmbH gegründet hat und diese nun Eigentümer des Ladens ist, der den Gutschein damals ausstellte?)?
Auf was kann man sich berufen, wenn man seine Forderung nach Rückgabe der erbrachten Leistung geltend machen will?
Vielen Dank im Voraus,
Nadine
mich würde interessieren, ob Geschenkgutscheine (auf denen nur das Ausstellungsdatum vermerkt ist) generell eine begrenzte Haltbarkeit von 6 Monaten aufweisen.
Es soll verschiedene Urteile geben, die besagen, dass ein Verfall von bereits erbrachter Leistung (Zahlen von Geld) unzulässig ist.
Gibt es hier Grauzonen (beispielsweise, wenn ein Geschäftsführer zwischenzeitlich eine GmbH gegründet hat und diese nun Eigentümer des Ladens ist, der den Gutschein damals ausstellte?)?
Auf was kann man sich berufen, wenn man seine Forderung nach Rückgabe der erbrachten Leistung geltend machen will?
Vielen Dank im Voraus,
Nadine



