kyralis
30.01.2005, 22:00
Hallo,
angenommen, ein Mieter baut auf dem 3-Familienhaus-Grundstück des Vermieters eine Garage auf eigene Kosten. Nach 50 Jahren zieht dieser Mieter aus, räumt jedoch seine Garage nicht.
Es wurde 2004 mündlich vereinbart, die Garage im Frühjahr 2005 zu räumen und sie dann dem Vermieter zur eigenen Nutzung zu verkaufen. Es sieht jedoch so aus, als wenn der ehemalige Mieter sich nicht an diese Vereinbarung halten wird und die Garage somit weiterhin "nutzlos" für den Vermieter ist.
Meine Frage: Kann man dem ehemaligen Mieter eine Räumungsfrist setzen und was wäre ein angemessener Zeitraum dafür? Ein Vorkaufsrecht besteht doch aber, wenn der Mieter die Garage verkaufen will?
Gibt es Links, auf denen man über dieses Thema etwas erfahren kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Kyralis
angenommen, ein Mieter baut auf dem 3-Familienhaus-Grundstück des Vermieters eine Garage auf eigene Kosten. Nach 50 Jahren zieht dieser Mieter aus, räumt jedoch seine Garage nicht.
Es wurde 2004 mündlich vereinbart, die Garage im Frühjahr 2005 zu räumen und sie dann dem Vermieter zur eigenen Nutzung zu verkaufen. Es sieht jedoch so aus, als wenn der ehemalige Mieter sich nicht an diese Vereinbarung halten wird und die Garage somit weiterhin "nutzlos" für den Vermieter ist.
Meine Frage: Kann man dem ehemaligen Mieter eine Räumungsfrist setzen und was wäre ein angemessener Zeitraum dafür? Ein Vorkaufsrecht besteht doch aber, wenn der Mieter die Garage verkaufen will?
Gibt es Links, auf denen man über dieses Thema etwas erfahren kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Kyralis



