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ich habe mal eine Frage!
Mal angenommen Freundin F ist aus Ex Jugoslawien!
sie ist seit 1995 hier in Deutschland!
sie geht zur Schule (Realschule) und ist bald 20!
Die von Ausländerbehörde wollen sie und ihre Famielie (Mutter, Vater(vorkurzem gestorben) schwester) zurück nach Jugo schicken!
hmm..
ausländerbehörde wollten die am 2001 abschieben! doch die haben jeweils immer so 3-6 monate verlängert! Nun ist 2005 und die haben Duldung!
________
Meine Frage ist:
die sind fast sogar exakt 10 jahre in Detuschland, daf man die dann abschieben?
gibts da überhaupt eine Chance dass F hier in Deutschladn bleiben kann? (ausser Heirat)
Kann mir hier keiner helfen?
greetz
BEKIR
Mit Duldung keine chanc !
die Behörden wissen warum sie die duldung aushändigen,
sind viele damit wieder in die heimat geschickt worden, und sie wird auch nicht die letzte sein.
Und auserdem ist ex jug. kein kriegsgebiet, also steht mit der abschiebung nichts mehr im wege.
und mit einer heirat zwecks aufendhaltsrecht macht man sich strafbar ! :confused:
Mit Duldung keine chanc !
die Behörden wissen warum sie die duldung aushändigen,
sind viele damit wieder in die heimat geschickt worden, und sie wird auch nicht die letzte sein.
Und auserdem ist ex jug. kein kriegsgebiet, also steht mit der abschiebung nichts mehr im wege.
und mit einer heirat zwecks aufendhaltsrecht macht man sich strafbar ! :confused:
Warum strafbar? Wie wäre es wenn F einfach heiratet! eigentlich kann doch keiner beweißsen dass sie wegen Aufendhalts saceh heiratet...
und ausser dem haben die Leute auch Schutz!
hat mirm al mein Lehrerin gesagt!
die sind ja über 10 jahre hier. die sind sozusagen hier aufgewachsen. die haben sich hier im Leben gewöhnt! kann man die dann einfach abschieben? die Behörde gibt sagen wir mal immer wieder nur 3-6 Monate Verlängerung und das seit 3-4 Jahren?
auch Flüchtlinge haben Schutz?!
jelenamaks
20.04.2005, 13:40
also...
es würde einen weg geben, wenn sie abitur hätte und sie sich in deutschland zwecks studium aufhalten wollen würde. sie bräuchte jedoch jemanden, der sich schriftlich bereiterklärt, finanziell für sie aufzukommen, d.h sie dürfte nicht von sozialhilfe leben, müsste eine wohnung haben und krankenversicherung bezahlen.
oder sie erhält abschiebehindernisse aus kankheitsgründen...muss sich dies von arzt attestieren lassen...aber sonst ist es schwierig, habe mich auch schon mehrfach mit diesen problem beschäftigt, jedoch gibt das deutsche gesetz wenige möglichkeiten
ciao
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