Hallo,
wenn man letztes Jahr ein Haus gebaut hat, bei dem die Finanzierung nur über eine Person der Partnerschaft läuft, wie regelt man hier die eingebrachten Werte des Partners (hat zum Beispiel den Kachelofen gezahlt, die Lampen, die Dekoartikel).
Mir ist nicht ganz klar ob ich jetzt beim Notar diese Positionen als eingebrachtes Eigentum des Partners festhalten soll oder ob hier ein Hausanteil im Wert des eingebrachten Eigentums eingetragen werden soll/kann.
Zum anderen war es bis jetzt in dieser Beziehung so, dass einer der Partner die Miete und der andere die Lebensmittel gekauft hat. Jetzt sieht es so aus, dass wenn die Person auf die der Kredit läuft monatlich dafür zahlt (was natürlich jetzt das doppelte ist wie vorher die Miete) dieses ja mal Eigentum ist, die Person die die Lebensmittel kauft ja mal nichts angespart hat (die Aufwendung für die Lebensmittel natürlich gleich geblieben sind)
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar,
mfg Ben
Hallo,
also mal das Recht außen vor, aber wenn man in einer Partnerschaft so haarklein aufrechnet, warum dann nicht gleich eine Registrierkasse aufstellen und alles in doppelter Buchführung dokumentieren?
Sorry, das ist nichts persönliches, ich denke nur, daß eine Partnerschaft, die nicht einmal in der Lage ist, das mit dem Geld unter sich auszumachen, ohne dabei gleich an Paragraphen zu denken, irgendwie von Anfang an belastet ist.
Über Geld kann man nämlich trefflich streiten und die Beträge, um die es geht, werden immer nichtiger ... aber ich schweife ab.
Vielleicht versucht man es mal auf der Basis.
Jeder bleibt Eigentümer von dem, was er eingebracht hat, damit man es bei einer Trennung auch wieder teilen kann, ohne es mit der Kettensäge teilen zu müssen (mal übertrieben gesagt).
Bei größeren Anschaffungen, überlegt man vorher, wer es bezahlt und bezieht solche Entscheidungen dann, bei späteren Anschaffungen wieder mit ein, damit die Belastung einigermaßen gleichmäßig bleibt.
Das Haus wird wohl auf den eingetragen, der auch die Kredite trägt.
Um den anderen nun nicht völlig "rechtlos" vom Wohlwollen des Hauseigentümers abhängig zu machen, würde ich einen Mietvertrag machen, in dem auch eine angemessen Miete vereinbart wird und auch, daß diese nicht geldlich, sondern in Form der Lebenshaltung beglichen wird.
Soweit die Aufteilung, die ja schon existiert, abgesichert für beide.
Daß nun die Abzahlungen wesendlich höher sind, als die Miete vorher, ist wohl klar.
Aber meist ist mit einem Haus auch mehr Platz und mehr Komfoert verbunden, also müßte man als Vergleichswert eine Miete annehmen, die auch zum Haus paßt.
Diese wieder geteilt würde dann die Anteile ergeben (vermutlich nicht so weit weg von vorher)
Der Rest der Hypotheken-Abzahlungen sieht jetzt wie eine "ungerechte" Verteilung aus, aber dem steht natürlich der Grundbesitz endgegen, der ja auch ein alleiniges Eigentum darstellt, also ehr vergleichbar mit einer Sparrate auf ein Sparbuch, da sieht man sofort ein, daß man beim Partner nun nicht eine Beteiligung einfordert, weil man seine Einzahlungsrate erhöhen will, um (für sich alleine) später ein höheres Guthaben zu besitzen ...
Was bleibt wäre höchstens der höhere Wert des Hauses (in Form von höherer Miete) und diese Differenz dann gerecht aufgeteilt.
Ich weiß nicht wie hoch diese läge, das hängt ja erheblich davon ab, wie sehr man sich verändert hat, hier könnte ich mir noch einen angemessenen Ausgleich vorstellen, aber ob man den wirklich fordert?
Vor allem sehe ich in so einer Konstellation noch etwas anderes, ein stark unterschiedliches Einkommen (ist ja meist so und den Kredit ganz alleine tragen, da gehe ich jetzt mal von so einer Konstellation aus)
In vielen Beziehungen, die ich kenne und wo in Geld-Dingen so "aufgerechnet" wird, hat der Mann ein fast doppelt so hohes Nettoeinkommen, wie seine Freundin.
Sie achten zwar peinlichst darauf, daß alles abgerechnet wird, aber sind wirklich der Meinung eine "gerechte" Teilung sei 50:50.
Sicher, der Mann verdient mehr, arbeiten dafür hart und wenn man schon nicht alles zusammenwirft, dann möchte er auch was davon haben, aber was ist da gerecht?
Wäre es nicht ehr gerecht, wenn er das doppelte zur Verfügung habt, er auch immer das doppelte bezahlt wie die Freundin? Denn sie arbeitet für ihren Anteil wohl meist genauso hart und möchte auch einen Teil davon, ohne schlechtes Gewissen, für sich verwenden dürfen.
Sollte dann nicht eine richtige Teilung ehr 2/3 zu 1/3 sein?
Rein juristisch wird man diese "Probleme" wohl immer nur für Teilebereiche lösen können, für Sachen, Grundbesitzt, Guthaben usw.
Aber das Problem grundsätzlich lösen und zwar in einer bestehenden Partnerschaft und nicht erst hinterher, und so, daß es ein für allemal vom Tisch ist, das muß man wohl selber hinbekommen, da hilft einem kein Gesetz ...
Das ganze ist nur ein Denkanstoß, was Du daraus machst, das überlasse ich Dir.
Gruß
Huutsch
Hallo Huutsch,
vielen Dank für Deine umfangreiche Antwort.
Der Denkanstoß ist sicherlich berechtigt, in einer Beziehung sollte man sich vertrauen.
Die Gehälter sind übrigends ziemlich gleich und das mit der Regelung kommt von der anderen Seite.
Muss mir jetzt erstmal die ganze Sache überdenken.
Gruss Ben