Als Engländer in Deutschland für eine englische Firma arbeiten?

Stellen Sie hier kostenlos Ihre eigene Frage (hier klicken)

Bitte beachten Sie bzgl. der Rechtsbeiträge unsere Nutzungsbedingungen.

TIPP: Der Juraforum.de-Newsletter - wöchentlich aktuelle Urteile, Ratgeber & News

Impressum

Ratlos123
24.10.2006, 00:48
Hallo,

ich weiß nicht ob der Eintrag hierher passt, aber ich versuche es einfach mal. Meine Frage geht in Richtung Arbeiten als Ausländer in Deutschland. Folgendes Szenario:

Die Person ist Engländer
Die Person ist in England bei einer englischen Firma angestellt.
Die englische Firma hat auch einen Sitz in Deutschland.
Die Person hat einen englischen und einen deutschen Passport (Vater Engländer, Mutter Deutsche).
Die Person soll nun für die englische Firma zeitweise in Deutschland arbeiten.

Nun zu meinen Fragen:

1.) Darf die Person weiterhin in England bezahlt werden (also auch dort Steuern betahlen), auch wenn sie in Deutschland für die Firma arbeitet?
2.) Wie lange darf die Person in Deutschland arbeiten?
3.) Muß diese Person in Deutschland gemeldet werden? (zum Beispiel wenn die PErson im Hotel wohnt?)
4.) Hat die Person während des Deutschlandaufenthaltes die Möglichkeit ganz normal Arztbesuche durchzuführen, oder nur in Notfällen mit der Europäischen Gesundheitskarte?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Chris

Lesen Sie hier die vollständige Version

Pancake
24.10.2006, 01:33
1.) Ja, solange das Beschäftigungsverhälntis in DE nicht länger als 183 Tage besteht.

2.) Im Prinzip unbegrenzt (siehe 1.)

3.) Ja, wenn der Aufenthalt 3 Monate überschreitet.

4.) Das sollte vorab mit der entsprechenden K-Versicherung abgeklärt werden. Ggf muss der AN in Vorleistung treten.

--------------------------------------------------------------------------

Ist nur meine persönliche Einschätzung zu genanntem fiktiven Fall.

Stellen Sie hier kostenlos Ihre eigene Frage

liomartin
24.12.2007, 02:01
Hallo,

wie hat sich denn Dein Fall entwickelt? Ich bin nämlich am dem folgenden Fall interessiert:

Die Person ist Deutscher
Die Person ist in Deutschland bei der xyz GmbH angestellt.
Die Person soll für 2-3 Jahre am englischen Mutterstandort xyz.ltd arbeiten und wird auch in England wohnen.
Die Person soll aber weiterhin bei der xyz GmbH angestellt sein und von dort bezahlt werden.

Meine Fragen:

1.) Wo muss die Person Steuern zahlen?
2.) Kann die Person im deutschen Sozialsystem bleiben

Vielen Dank schon mal für Tips,
Martin

Lesen Sie hier die vollständige Version

Mars17
24.12.2007, 02:12
Hallo,

wie hat sich denn Dein Fall entwickelt? Ich bin nämlich am dem folgenden Fall interessiert:

Die Person ist Deutscher
Die Person ist in Deutschland bei der xyz GmbH angestellt.
Die Person soll für 2-3 Jahre am englischen Mutterstandort xyz.ltd arbeiten und wird auch in England wohnen.
Die Person soll aber weiterhin bei der xyz GmbH angestellt sein und von dort bezahlt werden.

Meine Fragen:

1.) Wo muss die Person Steuern zahlen?
2.) Kann die Person im deutschen Sozialsystem bleiben

Vielen Dank schon mal für Tips,
Martin


REGELVERSTOß !!! Bitte löschen und einen eigenen Threat aufmachen!

Hier wird nicht angehängt un des anderen Threat zerschossen!

Dani

Stellen Sie hier kostenlos Ihre eigene Frage

Mitleser
24.12.2007, 02:39
REGELVERSTOß !!!

Quark! Natürlich können ähnliche Sachverhalte an bestehende Themen angehängt werden.
Allerdings hat dies hier nicht das Geringste mit Ausländerrecht zu tun, da die Person ja Deutscher ist.

Also mal ein passendes Unterforum suchen!

Lesen Sie hier die vollständige Version

liomartin
24.12.2007, 14:19
Vielen Dank für die Anregung. Ich bin ja neu hier.
Ich habe unter Arbeitsrecht jetzt ein eigenes Thema erstellt.

Juraforum > Spezielle Juraforen > Arbeitsrecht
Entsandter, deutscher Mitarbeiter in England

Gruss, Martin

Stellen Sie hier kostenlos Ihre eigene Frage

-Anzeigen-



Sie sind im Juraforum-Archiv
Hier gehts zur Startseite von Juraforum.de!


-Anzeigen-
rechtsanwalt
Rechtsanwalt
suchen
steuerberater
Steuerberater
suchen
uebersetzer
Übersetzer
suchen

Großstädte direkt

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt