visum wg scheinehe abgelehnt: gibt es irgendwann eine neue Chance?

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reingard
07.09.2006, 18:52
Hallo da draußen,

mich beschäftigt schon länger folgendes Thema:
nehmen wir an, eine junge Frau aus Serbien war hier in Deutschland verheiratet, aber nie mit Aufenthaltstitel hier, sondern geduldet. Der Ehemann kommt in das Gefängnis, sie stellt einen Antrag auf Familienzusammenführung, ist aber längst mit einem anderen liiert.
Als die Zusammenarbeit vom Ehemann verweigert wird, wird sie irgendwann abgeschoben. Die Wirkungen der Abschiebung werden nicht befristet.
Sie heiratet im Ausland ihren jetzigen deutschen Freund, nachdem sie sich hat scheiden lassen und lange genug im Ausland auf das Scheidungsurteil gewartet hat.
Ein Visum wegen Ehegattennachzug wird verweigert, denn die Angaben für den ersten Antrag auf Familiennachzug und die jetzigen Angaben decken sich nchct: sie sei ja schon mit dem jetzigen Mann zusammen gewesen.

Die Frage, die sich mir stellt ist: ist eine Klage überhaupt sinnvoll?
Kann die Frau irgendwann mit Aussicht auf Erfolg ein Visum bekommen, um zu ihrem Mann zu ziehen?
Was wäre zu tun nach einer ablehnden Entscheidung: den Antrag auf Befristung der Wirkungen der Abschiebung (der jetzt momentan ausgesetzt wurde wegen des Visumsantrags) stellen und warten? Wie lange? Muss sie immer wieder einen Antrag stellen oder ist das sinnlos?

Ich finde einfach nichts dazu, ob bei einem einmal abgelehnten Nachzug wegen angeblicher Scheinehe dann doch irgendwann die Behörden sich erweichen lassen und unter welchen Bedingungen.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

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