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Frage 1: Hat das Baby einer in deutschland gebürtige Auslaenderin, die ihr Baby im Ausland auf die Welt bringt das Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft? Wenn ja was muss sie dafür tun?
Frage 2: Was kann eine Auslaenderin tun, die ihre Kinder im Ausland erziehen will, aber die deutschen Rechte nicht verlieren will?
Frage 3: İst es möglich, das ein deutsches Kind ohne weiteres im Ausland die Schule besucht?
Mitleser
04.09.2006, 18:10
1. Nein. Wenn beide Eltern Ausländer sind, erwirbt das im Ausland geborene Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Falls die Eltern für sich die Einbürgerung beantragen, kann das Kind aber miteingebürgert werden. Bei Geburt im Inland kann evtl. die deutsche Staatsbürgerschaft nach § 4 Absatz 3 StAg erworben werden.
2. Die Mutter wird keine Rechte verlieren. Evtl. verliert ddas Kind das Recht auf Wiedereinreise, wenn es zu lange im Ausland ist.
3. Kommt auf das Schulrecht dieses Staates an.
Auch ne Frage: Warum soll das Kind im Ausland erzogen werden? Es dürfte doch bei der Mutter viel besser aufgehoben sein.
Vielendank für ihre sofotige Antwort.
Zu Antwort 1: Was machen auslaendische Eltern (mit unberfristetem Aufhaenthaltserlaubniss) die ein Kind im Urlaub im Ausland bekommen?
Zu Antwort 2: Kann das Kind die einreise verlieren wenn es zu langeim Ausland war, auch wenn es die deutsche staatsbürgerschaft hat.
Es gibt halt Menschen dessen Partner noch im Ausland leben und die Eltern sich Gedanken machen wo das Kind besser aufwaechtst.
Mitleser
05.09.2006, 12:47
Zu Antwort 1: Was machen auslaendische Eltern (mit unberfristetem Aufhaenthaltserlaubniss) die ein Kind im Urlaub im Ausland bekommen?
Bei der deutschen Botschaft ein Einreisevisum für das Kind beantragen. Nach Rückkehr eine AE beantragen.
Zu Antwort 2: Kann das Kind die einreise verlieren wenn es zu langeim Ausland war, auch wenn es die deutsche staatsbürgerschaft hat.
Die deutsche Staatsbürgerschaft kann man nicht durch Abwesenheit verlieren.
Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt nach 6 Monaten.
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Könnte man auch kurz nach der Geburt im Ausland mit einem bekannten der nach Deuschland fliegt (oder per post) die Papiere schicken und dort die Anmeldung machen lassen, weil in manchen Laendern für den Visum mehr Geld verlangt wird. Per internet Fax kann man ya Formulare schicken , unterschreiben ect.
Würde das Kind (İm Ausland geboren) einer Auslaenderin mit unbefristetem Aufenthaltserlaubniss, auch einen unbefristeten Aufenthaltserlaubniss bekommen.
Mitleser
07.09.2006, 22:45
Könnte man auch kurz nach der Geburt im Ausland mit einem bekannten der nach Deuschland fliegt (oder per post) die Papiere schicken und dort die Anmeldung machen lassen, weil in manchen Laendern für den Visum mehr Geld verlangt wird. Per internet Fax kann man ya Formulare schicken , unterschreiben ect.
Verstehe die Frage nicht.
Würde das Kind (İm Ausland geboren) einer Auslaenderin mit unbefristetem Aufenthaltserlaubniss, auch einen unbefristeten Aufenthaltserlaubniss bekommen.
Unbefristeten Aufenthalt gibt es frühestens mit 16, soweit ich weiß.
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