Ausländer und uneheliches Kind und deutsche Bürgerschaft oder Aufenthaltserlaubnis

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nasser
03.08.2006, 00:26
Hallo!
Ein Ausländer M hat ein uneheliches kind,das mit der deutschen Mutter in Deutschland lebt.

Hat M ein Recht auf deutsche Bürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung?

Wenn nicht,hat er ein Recht darauf wenn das Kind 18 Jahre alt wird?

Was sind überhaupt die Rechte und Pflichte für den M?Danke.

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Mitleser
05.08.2006, 15:49
Ein Ausländer M hat ein uneheliches kind,....

Hat er das wirklich? Steht er als Vater in der Geburtsurkunde?

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nasser
05.08.2006, 15:56
Ja,er steht seit 7 Jahren als Vater in der Gebutsurkunde seiner Tochter. Sie ist jetzt 17.

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