Dies ist eine Diskussion zu Zwei Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber und eine Sperrzeit vom Arbeitsamt innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Zwei Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber und eine Sperrzeit vom Arbeitsamt Mal angenommen, dass der AN die Arbeitsuchendmeldung am 21.12.2011 persönlich bei der AfA gemacht hat. Dabei hat er ein Kündigungsschreiben des Arbeitgeers (AG) vorgelegt, das mit 13.12.2011 datiert ist und eine Kündigung während der Probezeit zum 20.12.2011 ankündigt. Dieses Schreiben (KS-1) hat der AN persönlich am 20.12.2011 bei dem AG abgeholt und bei der AfA eingereicht ohne zu wissen, dass die rückwirkende Datierung des AG für ihn eine Sperrzeit zur Folge haben wird. Mal angenommen, dass AN nach der Arbeitsuchendmeldung am 21.12.2011 im Briefkasten _noch_ _ein_ Kündigungsschreiben des AG wegen der gleichen Kündigung findet. Das Kündigungsschreiben aus dem Briefkasten (KS-2) ist mit 20.12.2011 datiert. Im KS-2 schreibt der AG folgendes:
Der fiktive AN meint jetzt, dass das KS-1 für ihn nachteiliger, als das Kündigungsschreiben aus dem Briefkasten KS-2 ist und überlegt, das KS-2 als Nachweis für eine rechtzeitige Arbeitsuchendmeldung dem Anhörungs-Fragebogen beizulegen. Der fiktive AN ist dabei verunsichert, ob eine SMS ggf. als Nachweis für eine 'richtige' Kündigung bewertet wird und die AfA dann eine Sperrzeit wegen Kündigung seitens des Arbeitnehmers verhängen kann. Was meinen die Experten zu einer 'SMS-Kündigung' ? Kann diese nachteilig für den AN auswirken? Was meinen die Experten, welche Chancen hat der AN, eine Sperrzeit zu vermeiden, wenn er das Schreiben KS-2 dem Anhörungs-Fragebogen als Nachweis beifügt? Ein Briefumschlag vom KS-2 ist nicht mehr auffindbar. |
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| AW: Zwei Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber und eine Sperrzeit vom Arbeitsamt Wenn der Ex-AN jetzt eine (ab Empfang gerechnet) fristgerechte Kündigung vorliegen hat, ist die höchstwahrscheinlich gültig. Hat er die Beendigung des AV nicht selbst verursacht oder provoziert, sollte er jetzt Anspruch auf ALG ohne Sperrzeit haben.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Zwei Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber und eine Sperrzeit vom Arbeitsamt Da die Kündigung zu Ihrer Wirksamkeit empfangsbedürftig ist, zählt auch nur das Datum des Empfangs und nicht das Ausstellungsdatum. Daher kann man der AfA getrost mitteilen, dass man die Kündigung erst am 20.12. erhalten habe und sich dann am nächsten Tag, also umgehend, arbeitssuchend gemeldet habe. Damit ist der Fall erledigt. Die Nachfrage erfolgte sicher routinemäßig von Amts wegen, da die Datierung aufgefallen war. Deswegen muss man sich aber nicht gleich in die Hose machen. Was der Rest soll mit KS-2, SMS und so, habe ich nicht verstanden. In der Frage der Sperrzeit benötigt man dieses Gewusel nicht. Bezüglich aller anderen Fragen hätte man sich sofort an einen Anwalt wenden sollen, um ggf. innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einzureichen. So beginnt die Kündigungsfrist erst mit Erhalt, also hier am 20.12., und diese beträgt regelmäßig mindestens 14 Tage in der Probezeit, selten bei entsprechenden Tarifverträgen nur einige Tage, aber selbst das scheint nicht eingehalten worden zu sein. Nun ist die Kündigung wirksam geworden. |
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| AW: Zwei Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber und eine Sperrzeit vom Arbeitsamt Zitat:
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| AW: Zwei Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber und eine Sperrzeit vom Arbeitsamt Nun zahlt der AN Lehrgeld. AN soll froh sein, dass eine SMS zum kündigen nicht ausreicht, denn dann würde dies eine Sperrzeit von 12 Wochen bedeuten. |
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