Dies ist eine Diskussion zu Zusatz Führerschein - wer müsste zahlen ? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Zusatz Führerschein - wer müsste zahlen ? Herr X arbeitet nun schon seit 5 Jahren bei der Firma Y, seine Ausbildung mit einberechnet. Herr X ist somit eine Fachkraft bei der Firma Y. Mal angenommen die Firma Y kauft sich nun einen Anhänger, den Herr X mit seiner Führerscheinklasse nicht fahren dürfte. Firma Y will aber unbedingt das Herr X diese Fahrerlaubniss nachholt unter Androhung wenn Herr X dies nicht tun sollte, ihn nurnoch als Helfer einzustellen, also ihm das Gehalt dementsprechend kürzt obwohl Herr X diesen Beruf in dem er arbeitet erlernt hat. Müsste Herr X sich dies gefallen lassen und diese Fahrerlaubniss auf eigene Kosten nachholen ? Oder müsste Firma Y diese Fahrerlaubniss zahlen ? |
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| AW: Zusatz Führerschein - wer müsste zahlen ? Naja... wenn der AG nur noch Fahrzeuge hat, welche von dem Arbeitnehmer nicht geführt werden dürfen, so könnte diesem betriebsbedingt gekündigt werden.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Zusatz Führerschein - wer müsste zahlen ? Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Zusatz Führerschein - wer müsste zahlen ? Man müsste sich das so vorstellen: Firma Y hat Transporter, die Herr X auch fahren darf. Ab und zu muss mal was mit einem Anhänger von A nach B gefahren werden, was dann ein Kollege von Herrn X machen muss. Aber um seine Tätigkeit auszuführen braucht Herr X diese Fahrerlaubniss nicht, da er ja seinen Transporter hat um seine normalen Tätigkeiten auszuführen. Wie siehts denn damit aus ? |
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| AW: Zusatz Führerschein - wer müsste zahlen ? Letztendlich scheint dies eine jener Grauzonen zu sein bei denen man sich dann wundert, was unterschieliche Arbeitsgerichte so alles urteilen können.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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