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Zugang einer Kündigung!

Dies ist eine Diskussion zu Zugang einer Kündigung! innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 12:21
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Zugang einer Kündigung!

Hi,

welche Kriterien müssen bekannt sein, um herauszufinden, wann eine ordnungsgemäße Kündigung zugeht.

Bsp.:

XYZ ist 30 Jahre alt und arbeitet derzeit bereits seit 10 Jahren im TNT-Betrieb. Man will diesem nun ordnungsgemäß kündigen. Wann geht diese zu?

Wie ist diese Aufgabe zu lösen? Reicht es aus, nach der entsprechenden Rechtsgrundlage im Gesetz nachzusehen und diese zu notieren oder wie ist das im Normalfall zu lösen?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 13:45
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AW: Zugang einer Kündigung!

Für den Zugang einer Kündigung sind Alter und Betriebszugehörigkeit irrelevant.

Zunächst mal Bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform; § 623 BGB

Nun zum Zugang:

Hier ist zu unterscheiden zwischem dem Zugang unter Anwesenden und dem Zugang unter Abwesenden.

Unter Anwesenden: Die Kündigung geht zu, wenn der Kündigende dem Gekündigten willentlich die Möglichkeit verschafft, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen. Also durch Übergabe.


Unter Abwesenden: Die Kündigung geht zu, wenn sie in den Machtbereich (z.Bsp. Briefkasten) des Empfängers gelangt ist, und unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechen ist. So geht beispielsweise eine Kündigung, die Abends um 23 Uhr in den Briefkasten geworfen wird, erst mit den üblichen Postzustellungszeiten am nächsten Tag zu.

Der Zugang ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Die Rechtswissenschaft leitet die genannten Regelungen aber aus § 131 I BGB her.


Gruß
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  #3 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 14:36
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AW: Zugang einer Kündigung!

Zitat:
aus § 131 I BGB her.
doch eher der § 130 Abs. 1 BGB, oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 15:07
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AW: Zugang einer Kündigung!

Zitat:
Zitat von filter Beitrag anzeigen
doch eher der § 130 Abs. 1 BGB, oder?
Ganz richtig. Da hab ich knapp daneben gehauen.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 22:13
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AW: Zugang einer Kündigung!

nein, dachte eigentlich, dass man im BGB irgendwo bei 622 nachsieht...
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  #6 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 22:25
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AW: Zugang einer Kündigung!

Im 622 stehen die gesetzlichen Kündigungsfristen. Gefragt haben Sie 2 mal nach dem ordnungsgemässen Zugang der Kündigung. Die Schriftformerfordernis findet sich auch nicht im 622, sondern im § 623 BGB.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 22:27
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AW: Zugang einer Kündigung!

sry, dass ist dann mein Fehler!
es geht um die Fristen dann!
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  #8 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 20:14
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AW: Zugang einer Kündigung!

Ich hätte in diesem Zusammenhang auch eine Frage. Und zwar möchte ich wissen ob es einen (formalen) Grund gibt eine Kündigung nicht am 24.12. zu übergeben (wäre im fiktiven Fall wichtig in Zusammenhang mit dem neuen Arbeitsplatz).

Danke schonmal im Voraus,

liebe Grüße und frohe Weihnachten

Lord
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Alt 23.12.2011, 07:45
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AW: Zugang einer Kündigung!

§ 622 II BGB ist hier relevant oder?
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  #10 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 09:37
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AW: Zugang einer Kündigung!

@ Kommolitone

gerenrell als kleiner Tipp am Rande, immer die zehn Paragraphen vorher und nacher überfliegen.

Aus § 622 BGB gehen tatsächlich die gesetzlichen Kündigungsfristen hervor.

Die Regelung ist solange sie nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers gereicht nicht zwingend, d.h. die Parteien können im Arbeitsvertrag auch längere Fristen vereinbaren.

Desweiteren können sich u.U. auch aus Tarifvertrag (von denen gibt es zehntausende) abweichende Regelungen ergeben.

Zitat:
Ich hätte in diesem Zusammenhang auch eine Frage. Und zwar möchte ich wissen ob es einen (formalen) Grund gibt eine Kündigung nicht am 24.12. zu übergeben (wäre im fiktiven Fall wichtig in Zusammenhang mit dem neuen Arbeitsplatz).
BAG 14.11.1984, NJW 1987, 94.
Nein, eine Küdigung kann auch am 24.12. wirksam zugehen.
Die Wirksamkeit könnte u.U. aber in Frage stehen, wenn die Kündigung von dem Arbeitgeber bei dem Arbeitnehmer bewusst so abgegeben wurde, dass eventuelle Fristen künstlich verkürzt würden.

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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