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Zivildienst - Wehrdienst

Dies ist eine Diskussion zu Zivildienst - Wehrdienst innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 09.12.2009, 15:33
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Zivildienst - Wehrdienst

Hallo,

ich hoffe dies ist das richtige Forum:

Zum Fall:

Der Zivildienstleistende "Zivi" arbeitet in einem Fahrbereich. So kommt es das er in den meisten Fällen ein Dienstfahrzeug zur Verfügung hat. In einigen Fällen jedoch muss der "Zivi" aufgrund des fehlenden Dienstfahrzeuges zu seiner Arbeitsstelle mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.
Ist somit darauf angewiesen, es wird ihm jedoch nicht bezahlt , sprich er muss seine kosten selbst tragen.

Der Wehrdienstleistende fährt jedes Wochende mit dem Zug zu seiner Kaserne und bekommt die Fahrten bezahlt.


Ist das so Rechtens? ich meine der Zivildienstleistende leistet einen gleichen allgemeinen Dienst ab der unter anderem der Gesellschaft zu gute kommt und bekommt nicht die gleichen Vorzüge wie ein Soldat.

Wird hier nicht gegend as Gleichstellungsgesetz Verstoßen?
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Alt 10.12.2009, 13:18
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AW: Zivildienst - Wehrdienst

Hallo

Bekommen beide gleich viel Geld?

Gruß,
Xtase
__________________
Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2009, 14:55
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AW: Zivildienst - Wehrdienst

Zitat:
Zitat von Xtase
Hallo

Bekommen beide gleich viel Geld?

Gruß,
Xtase
genau kann ich es dir nicht beantworten

Als Zivildienstleistender bekommt man extra Essensgeld, da die Bundeswehr ihre Soldaten selber Versorgt!
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  #4 (permalink)  
Alt 12.12.2009, 07:23
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AW: Zivildienst - Wehrdienst

Hallo Sonofgod,

bin nicht sattelfest im ZDG, aber sehe hier einen Unterschied zwischen täglichen Fahrkosten des Zivis und den Heimfahrten der Wehrdienstleistenden.

Habe im Hinterkopf, dass die genannten Fahrkosten von der Einsatzstelle nur zu erstatten sind, wenn keine Unterkunft angeboten wurde. Erteilt die Einsatzstelle eine Heimschlaferlaubnis, sind Fahrkosten erst bei Überschreitung einer gewissen Entfernung zu erstatten.

Liebe Grüße
ceye
__________________
__________________________________________________ __________________
Wir lieben Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken. Vorausgesetzt, sie denken dasselbe wie wir. (Mark Twain)
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  #5 (permalink)  
Alt 12.12.2009, 12:44
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AW: Zivildienst - Wehrdienst

Hallo Ceye

danke schön für deine Antwort!

Gruß
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