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Zeitvertragspraxis bestätigt durch EuGH

Dies ist eine Diskussion zu Zeitvertragspraxis bestätigt durch EuGH innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 30.01.2012, 15:21
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Question Zeitvertragspraxis bestätigt durch EuGH

Guten Tag,

... gemäß EuGH ist die endlose Aneinanderkettung von Zeitverträgen durchaus rechtens. Ich bin erstaunt dass hier durch das sog. "Befristungs- und Teilzeitgesetz" die Unterlaufung eines arbeitsrechtlichen Kerngesetzes möglich ist. Das hier keine vorübergehenden betriebsbedingten Umstände vorliegen ist offensichtlich.

b) kann es sein dass der vorübergehende Bedarf auch bewußt sehr schwammig gehalten worden ist, damit solche Urteilsbewertungen in der Rechtspraxis Einzug halten konnten ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 15:30
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AW: Zeitvertragspraxis bestätigt durch EuGH

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
... gemäß EuGH ist die endlose Aneinanderkettung von Zeitverträgen durchaus rechtens.
Nein. Laut EuGH kann sie rechtmäßig sein. Unter bestimmten Umständen.

Zitat:
Ich bin erstaunt dass hier durch das sog. "Befristungs- und Teilzeitgesetz" die Unterlaufung eines arbeitsrechtlichen Kerngesetzes möglich ist.
EU-Vorschriften gehen ggf. vor.
Zitat:
Das hier keine vorübergehenden betriebsbedingten Umstände vorliegen ist offensichtlich.
Das Gericht fand das offensichtlich nicht so offensichtlich.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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