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Zeitarbeitsgründungen Voraussetzungen

Dies ist eine Diskussion zu Zeitarbeitsgründungen Voraussetzungen innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 14:25
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Question Zeitarbeitsgründungen Voraussetzungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

... jeder Arbeitgeber darf eine Zeitarbeitsfirma gründen wenn ich das richtig verstanden habe. Eine entsprechende Rechtsgrundlage kann ich jedoch beim besten willen nirgendwo finden. Ich denke,
dass dies nicht im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz geregelt ist.

Somit hat wohl der Gesetzgeber hier einen Rechtsraum geschaffen,
der dazu geeignet ist systematisch tarifrechtliche Regelungen zu
unterlaufen.

Neben tariflichen Regelungen gibt es aktuell noch ortsübliche
Löhne. Wie werden diese ermittelt, etwa statistisch ?

b) Kann sich eine Zeitarbeitsfirma darauf berufen ?!

Geändert von helmes63 (17.01.2012 um 15:15 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 18:19
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AW: Zeitarbeitsgründungen Voraussetzungen

Was ist nun die Frage?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 18:50
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AW: Zeitarbeitsgründungen Voraussetzungen

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

... jeder Arbeitgeber darf eine Zeitarbeitsfirma gründen wenn ich das richtig verstanden habe. Eine entsprechende Rechtsgrundlage kann ich jedoch beim besten willen nirgendwo finden. Ich denke,
dass dies nicht im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz geregelt ist.

Somit hat wohl der Gesetzgeber hier einen Rechtsraum geschaffen,
der dazu geeignet ist systematisch tarifrechtliche Regelungen zu
unterlaufen.

b) neben tariflichen Regelungen gibt es aktuell noch ortsübliche
Löhne. Worauf basiert dies konkret ?
Ich will Medikamente verkaufen, kenne als Gesetz aber nur das die Verwaltungsgerichtsordnung.

Was soll ich tun? HELP ME!!






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