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Zeit zwischen befristeten Veträgen

Dies ist eine Diskussion zu Zeit zwischen befristeten Veträgen innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 22.01.2012, 16:40
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Zeit zwischen befristeten Veträgen

Hallo,
angenommen, ein Angestellter der ev. Kirche, die dem öffentlichen Dienst angelehnt ist, erhält einen befristeten Arbeitsvertrag mit Sachgrund bis zum Sommer. Muss ein evtl., aber auf jeden Fall auch mit Sachgrund befristeter Anschlussvertrag unmittelbar an den alten Vertrag anschließen oder "darf" da eine zeitliche Lücke entstehen?
Mit anderen Worten: Könnte man mit Sachgrund bis Ende Juli befristet eingestellt werden, dann den August "arbeitslos" sein, um dann ab September wieder mit Sachgrund befristet beschäftigt zu werden beim selben AG? (Könnte sich der AG also den August an Gehalt sparen, da die Einrichtung dann eh geschlossen hätte?) Oder gibt es eine Regelung dass mindestens eine gewisse Zeit zwischen zwei sachgrundmäßig befristeten Verträgen vergehen muss?
Danke!
Mary
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  #2 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 16:44
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AW: Zeit zwischen befristeten Veträgen

Zitat:
Mit anderen Worten: Könnte man mit Sachgrund bis Ende Juli befristet eingestellt werden, dann den August "arbeitslos" sein, um dann ab September wieder mit Sachgrund befristet beschäftigt zu werden beim selben AG?
Ja, das ist problemlos möglich und wird in einigen Bundesländern bei Lehrern gerne praktiziert.

Zitat:
Oder gibt es eine Regelung dass mindestens eine gewisse Zeit zwischen zwei sachgrundmäßig befristeten Verträgen vergehen muss?
Nein, die gibt es nicht. Ich kann dem § 14 TzBfG zumindest nichts in der Form entnehmen.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 17:38
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AW: Zeit zwischen befristeten Veträgen

Und damit kann das Spiel ewig so weiter gehen? §14(2) gibt ja sogar noch mehr Gestaltungsfreiheit ...
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 12:24
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AW: Zeit zwischen befristeten Veträgen

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Und damit kann das Spiel ewig so weiter gehen? §14(2) gibt ja sogar noch mehr Gestaltungsfreiheit ...
Nämlich?

Sachgrundlos kann nicht mehr befristet werden, jedenfalls nicht nach so kurzer Pause.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 15:25
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AW: Zeit zwischen befristeten Veträgen

Die Freiheit, tarifvertraglich die gesetzlichen Grenzen der Befristung bedarfsgerecht zu korrigiern.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 15:34
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AW: Zeit zwischen befristeten Veträgen

Hätte auf den gestellten Sachverhalt keine Auswirkungen, da es dort nicht um sachgrundlose Befristungen geht und diese auch nicht mehr möglich sind, so weit geht die Tariffreiheit nicht.

Verstehe nicht, was Du uns sagen möchtest.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 15:58
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AW: Zeit zwischen befristeten Veträgen

Trifft hier tatsächlich nicht zu, aber mit Sachgrund ist es also erlaubt und üblich die Leute jedes Jahr für 11 Monate einzustellen, der 12.Monat ist Betriebsruhe und ausreichender Sachgrund.
So habe ich Deine Ausführungen erstmal verstanden und selbst mal in den Gesetzestext geschaut.

An §14(2)Satz 1 ist ja nichts zu meckern:
Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

Aber über diesen könnte man doch rummotzen:
Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.
Natürlich braucht weder der im DGB organisierte noch der völlig ungebundene Arbeitnehmer einen (unterstellen wir mal christlich-gewerkschaftlichen) Tarifvertrag zu akzeptieren, der diesen Passus "zu beschäftigungssichernden Maßnahmen" ausnutzt ...

Oder verstehe ich da was völlig verkehrt? Dann bitte ich darum, meiner Ahnungslosigkeit entrissen zu werden.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 16:17
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AW: Zeit zwischen befristeten Veträgen

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
So habe ich Deine Ausführungen erstmal verstanden und selbst mal in den Gesetzestext geschaut.
Du hast oben einen § eingeworfen und den erst jetzt gelesen?

Zitat:
Trifft hier tatsächlich nicht zu, aber mit Sachgrund ist es also erlaubt und üblich die Leute jedes Jahr für 11 Monate einzustellen, der 12.Monat ist Betriebsruhe und ausreichender Sachgrund.
Das dürfte m.E. kein vorübergehender Bedarf sein, wenngleich zu sagen ist, dass es unter diesem Vorwand in einigen Branchen gängige Praxis ist.

Zitat:
Oder verstehe ich da was völlig verkehrt? Dann bitte ich darum, meiner Ahnungslosigkeit entrissen zu werden.
Erst einmal muss es einen TV gegen, dann eine befristete Beschäftigung und dann einen AN, der sich auf dieses Modell einlässt. Trotz TV und dessen Anwendbarkeit können im Einzelfall durchaus abweichende Regelungen getroffen werden, z.B. wenn der AN gar nicht solange benötigt wird, wie der TV an max. Befristungsdauer vorsieht.

Alles andere aber bitte erst dann, wenn die Eingangsfrage geklärt ist.
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Alt 23.01.2012, 17:50
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AW: Zeit zwischen befristeten Veträgen

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Du hast oben einen § eingeworfen und den erst jetzt gelesen?
Gestern (22.01.2012) gegen 17:15 Uhr

Wir scheinen heute ziemlich weit aneinander vorbeizuschreiben, ich leg also mindestens mal eine Pause ein.
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  #10 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 18:18
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Zeitlicher Ablauf:

1.
Zitat:
§14(2) gibt ja sogar noch mehr Gestaltungsfreiheit ...
2.
Zitat:
So habe ich ... selbst mal in den Gesetzestext geschaut.
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