Dies ist eine Diskussion zu Wochenweise arbeiten möglich? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Wochenweise arbeiten möglich? Was wären dabei für Nebenwirkungen zu beachten? - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es sicher nur für die planmäßige Arbeitszeit. - Urlaub? AN hat ja schon regelmäßig 2 Wochen am Stück frei und mehr als 4 Wochen im Jahr, dies aber unbezahlt. - Nebenjob in den Freiwochen möglich? Eigentlich ja. - Sonstiges? Tarifvertragliche Regelungen und irgendwelche berufsbedingten Besonderheiten sollten mal außen vor bleiben. Ebenso kann unberücksichtigt bleiben, ob AN in den 2 Wochen voll oder auch nur eine reduzierte Stundenzahl arbeitet.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Wochenweise arbeiten möglich? Zitat:
Zitat:
Bei diesem 2 Wochen Wechselsystem in Vollzeit, sind das dann 10 Urlaubstage im Jahr bei einer 5 Tage Arbeitswoche. Zitat:
Zitat:
Persönlich find ich das System u |
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| AW: Wochenweise arbeiten möglich?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Wochenweise arbeiten möglich? Zitat:
![]() §1 BURLG spricht von bezahltem Erholungsurlaub, der nach §3 mindestens 24 Werktage beträgt. Da scheinen wir zur korrekten Auslegung Experten zu benötigen!
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Wochenweise arbeiten möglich? Werktag ist von Montag bis Sonnabend Arbeitstag ist von Montag bis Freitag Bedeutet bei werktäglicher Arbeit und 24 Werktagen als Urlaub, pro Jahr 4 Wochen Urlaub. Um auf diese 4 Wochen zu kommen, ist bei einer 5 Tage Woche ein Urlaub von 20 Arbeitstagen notwendig. Zitat:
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