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Wochenweise arbeiten möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Wochenweise arbeiten möglich? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 13:29
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Wochenweise arbeiten möglich?

Mal angenommen, es gäbe einen Arbeitsvertrag, in dem vereinbart wäre, dass der Arbeitnehmer regelmäßig 2 Wochen zur Arbeit erscheint, dann 2 wochen frei hat, dann wieder 2 Wochen arbeitet und so fort. Bezahlt werden würde er natürlich nur für die Arbeitswochen.
Was wären dabei für Nebenwirkungen zu beachten?

- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es sicher nur für die planmäßige Arbeitszeit.
- Urlaub? AN hat ja schon regelmäßig 2 Wochen am Stück frei und mehr als 4 Wochen im Jahr, dies aber unbezahlt.
- Nebenjob in den Freiwochen möglich? Eigentlich ja.
- Sonstiges?

Tarifvertragliche Regelungen und irgendwelche berufsbedingten Besonderheiten sollten mal außen vor bleiben. Ebenso kann unberücksichtigt bleiben, ob AN in den 2 Wochen voll oder auch nur eine reduzierte Stundenzahl arbeitet.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #2 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 14:55
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AW: Wochenweise arbeiten möglich?

Zitat:
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es sicher nur für die planmäßige Arbeitszeit.
Ich vermute ja.


Zitat:
- Urlaub? AN hat ja schon regelmäßig 2 Wochen am Stück frei und mehr als 4 Wochen im Jahr, dies aber unbezahlt.
Naund? Dem AN steht m.E. der gesetzliche Urlaub zu.


Bei diesem 2 Wochen Wechselsystem in Vollzeit, sind das dann 10 Urlaubstage im Jahr bei einer 5 Tage Arbeitswoche.


Zitat:
- Nebenjob in den Freiwochen möglich? Eigentlich ja.
Ja!


Zitat:
- Sonstiges?

Persönlich find ich das System u
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  #3 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 22:19
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AW: Wochenweise arbeiten möglich?

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Persönlich find ich das System u
Nur der Neugier halber:

u... wie/was?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #4 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 22:26
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AW: Wochenweise arbeiten möglich?

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Dem AN steht m.E. der gesetzliche Urlaub zu.

Bei diesem 2 Wochen Wechselsystem in Vollzeit, sind das dann 10 Urlaubstage im Jahr bei einer 5 Tage Arbeitswoche.

§1 BURLG spricht von bezahltem Erholungsurlaub, der nach §3 mindestens 24 Werktage beträgt. Da scheinen wir zur korrekten Auslegung Experten zu benötigen!
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #5 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 10:58
V.I.P.
 
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AW: Wochenweise arbeiten möglich?

Werktag ist von Montag bis Sonnabend
Arbeitstag ist von Montag bis Freitag


Bedeutet bei werktäglicher Arbeit und 24 Werktagen als Urlaub, pro Jahr 4 Wochen Urlaub.

Um auf diese 4 Wochen zu kommen, ist bei einer 5 Tage Woche ein Urlaub von 20 Arbeitstagen notwendig.



Zitat:
Nur der Neugier halber:

u... wie/was?
Sorry, ich find das System unpraktisch. Zumindest für Arbeitnehmer.
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