Dies ist eine Diskussion zu Wo anzeigen ? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Wo anzeigen ? Ein AG lässt all seine Arbeitnehmer 8-9,5h durcharbeiten OHNE Pause (die Mitarbeiter verzichten auf die Pause, damit sie früher gehen können). Der AG kennt die gesetzliche Regelung, dass es nach X Stunden eine Pause geben MUSS. Wo kann ein AN diesen AG nun anzeigen ? Das geht jawohl nicht einfach irgendwie bei der Polizei. Fällt die Strafe höher aus, wenn er trotz mehrfacher Hinweise diese Praxis weitergeführt hat ? |
| |||
| AW: Wo anzeigen ? Wäre für eine kurze Antwort wirklich dankbar, da ich nicht glaube, dass ich damit zur Polizei gehen muss. |
| |||
| Ich denke, dass die Gewerbeauficht zuständig ist. |
| |||
| AW: Wo anzeigen ? |
| |||
| AW: Wo anzeigen ? Eine Frage "Wo muss ich das anzeigen" verlangt ja noch nicht nach einer Rechtsberatung (auch wenn es dennoch den Forenregeln widerspricht). Gewerbeaufsichtsamt war auch mein erster spontaner Einfall. |
| |||
| AW: Wo anzeigen ? Ja, da wäre sie genau richtig. |
| |||
| AW: Wo anzeigen ? In einigen bundesländern nennst sich das mittlerweile Regierungspräsidium. http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z...ationFile&v=12 |
| |||
| AW: Wo anzeigen ? mit Verweis auf § 4 Arbeitszeitgesetz ... gar nicht. § 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Also dann liebe Grüße Siobhan |
| |||
| AW: Wo anzeigen ? Guter Hinweis, vor allem auf die Adressenliste. Grundsätzlich dürfte der Fall auch für die Berufsgenossenschaft interessant sein, schließlich ergibt sich je nach Art der Tätigkeit eine erhebliche Unfallgefahr. Allerdings hat der AG auch nur begrenzte Möglichkeiten, eine angeordnete Pause auch durchzusetzen (im SV wird nicht klar, ob der AG den Verzicht verlangt oder nur duldet). Grundsätzlich kann der AN über seine Pausenzeit frei verfügen, er könnte also zunächst einmal rein theoretisch auch arbeiten. Aus Sicherheitsgründen und im Rahmen der Fürsorgepflicht muss der AG das dann aber untersagen. Will der AG nicht gleich kollektiv abmahnen, so bleibt ihm eigentlich nur, die Pause nicht auf die Arbeitszeit anzurechnen, auch wenn tatsächlich gearbeitet wurde. Denn dann besteht kein Anreiz für den AN, durchzuarbeiten, da es ihm weder finanziell noch zeitlich gesehen Vorteile bringt. Man muss das kritisch hinterfragen, denn einerseits heißt es, die Mitarbeiter arbeiten freiwillig in der Pause, um eher nach Hause zu gehen, andererseits will ein AN den AG anzeigen. Das passt noch nicht so recht. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Anzeigen hin und her | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 22.08.2010 09:26 |
| Wie Anzeigen? | Polizeirecht | 21.11.2008 22:12 |
| Dürfen Kinder die Eltern zum anzeigen "zwingen" - sleber anzeigen ? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 21.11.2008 14:47 |
| Wo Arbeitgeber anzeigen | Arbeitsrecht | 15.08.2008 19:17 |
| Anzeigen? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 09.07.2007 17:23 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios