Dies ist eine Diskussion zu wie weit geht eine Bereitschaft? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| gehen wir von einer Firma aus die ein Internetprovider darstellt und nennen diese Firma A. Diese Firma hat einen 24/7 Support (Telefonisch, Mail, persönlich nach Anmeldung) und bietet seinen Kunden ein Rechenzentrum. Dieses Rechenzentrum ist wie jedes andere mit einer USV und ein Generator vor Ausfällen geschützt. Firma A hat an einen Samstag morgen, sagen wir 2Uhr, einen Stromausfall. Die USV liefert Strom für 2h, aber der Generator verweigert sein Dienst. Somit steht Firma A ab 4Uhr ohne Strom da und hat damit ein großes Problem. Angestellter A hat Dienst, Angestellter B löst Ihn eigentlich um 8Uhr ab, Angestellter C hat frei, aber Bereitschaft für den Fall das Angestellter B verhindert ist und somit seinen Dienst nicht antreten kann, für eben Angestellten B seinen Dienst zu übernehmen. ----------------- kommen wir nun zu den Fragen: Ist der Stromausfall und das damit verbundene Problem der Firma ein Bereitschaftsfall? Inwieweit ist jeder Angesteller der Firma A verpflichtet zu erscheinen um das Rechenzentrum wieder flott zu bekommen? Ist auch Angestellter C ggf. verpflichtet zu erscheinen wenn er den Tag zuvor sagen wir bis 24Uhr Schichtdienst hatte, oder gibt es Ausnahmen die Ihn entbinden würden? Wenn Angestellter D die ganze Nacht wach lag und somit 1h erst geschlafen hat und sich nicht in der Lage fühlt auf Arbeit zu fahren um dort alles wieder in Gang zu bekommen, verpflichtet dennoch zu erscheinen? Oder gar verpflichtet sich eine Krankmeldung zu besorgen? ----------------- Hat die Firma A das Recht Angestellten C zu entlassen wenn dieser erst nach 3facher Aufforderung und Androhung der Kündigung erschien? P.S. bitte entschuldigt die Rechtschreibung, es ist halt schon etwas spät und bin innerlich sehr Aufgebracht |
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| AW: wie weit geht eine Bereitschaft? An Hand dieser Schilderung kann nicht abgeschätzt werden, ob und inwieweit sich der Arbeitgeber im Recht befindet. Dafür müsste man alle Details kennen. In einem echten Falle würde ich jedenfalls im Falle dass tatsächlich eine Kündigung erfolgt (und das Kündigungsschutzgesetz auf den Arbeitsvertrag Anwendung findet) raten, sofort, aber auch ganz sofort, einen Anwalt aufzusuchen. |
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| AW: wie weit geht eine Bereitschaft? welche Details fehlen? Inwieweit hat die Firma das Recht seine Angestellten aus dem Frei zu holen wenn Ihre Existenz bedroht ist? und inwieweit hat der Angestellte Recht dieser Aufforderung Nicht nachzukommen? |
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