Dies ist eine Diskussion zu Wie muss eine Kündigung sein ? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Wie muss eine Kündigung sein ? folgender ausgedachter Fall: Arbeitnehmer A will bei Arbeitgeber B beginnen zu arbeiten. Es gibt am Dienstag ein Einstellungsgespräch und am Mittwoch soll Arbeitnehmer A die Arbeit antreten. Eine Vorlage des Arbeitsvertrags bekommt Arbeitnehmer A noch am Dienstag via E-Mail gesendet. Der Arbeitsvertrag ist noch nicht unterschrieben. Eine Woche später sagt Arbeitgeber B, dass Arbeitnehmer A sofort nach Hause gehen soll und eine Erklärungs-E-Mail zu einem Vorfall schreiben. Arbeitgeber B sagt Arbeitnehmer A dann, dass er das Arbeitsverhältniss nicht mehr aufrecht erhalten will. Dies macht er via E-Mail. Arbeitnehmer A weißt Arbeitgeber B dann darauf hin, dass eine Kündigung empfangsbedürftig ist. Arbeitgeber B schickt Arbeitnehmer A dann die Kündigung via E-Mail (ohne automatische Empfangsbestätigung). Die Kündigung via Post kommt erst ca. 10 Tage später. Welche Kündigung zählt nun ? Schon die aus der E-Mail, oder erst die, die per Post eingetroffen ist und unterschrieben wurde von Arbeitnehmer A ? Kann eine Kündigung rückdatiert werden, wenn Arbeitnehmer A und Arbeitgeber B zustimmen ? Kann Arbeitnehmer A diese Zustimmung ggf. wieder zurücknehmen ? Wenn es geht bitte mit § belegen. Vielen Dank. |
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| AW: Wie muss eine Kündigung sein ? Die Kündigung bedarf der Schriftformerfordernis. Dies ist bei einer Email nicht gegeben. Empfangsbedürftig ist eine Kündigung auch. Für den Empfang wäre auch eine Email in Ordnung. Jedoch fehlt es dann wieder an der Schriftformerfordernis. Die Kündigung genügt also erst mit dem Brief den gesetzlichen Vorgaben. Rückdatiert werden kann sie nicht. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass die Kündigung zugegangen ist. Sinnvoll wäre auch, wenn er beweist, wann sie zugegangen ist. Wenn der Arbeitgeber hier also beweisen kann oder zumindest Indizien dafür hat, dass die Kündigung erst wesentlich später zugegangen ist, als das Datum auf dem Briefkopf vermuten lässt, hat er noch Anspruch auf die Vergütung für die Tage in denen er nicht gekündigt war. Zitat:
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| AW: Wie muss eine Kündigung sein ? Wieso sollte der AN dem AG keine Erklärungs-E-Mail zu einem Vorfall schreiben ? Was ist daran schlecht ? Was ist, wenn der AN dem AG per E-Mail am Tag als er die Kündigung per Post erhalten hat, dem AG den Eingang der Kündigung bestätigt ? Der AN kann dann den Eingang der Kündigung nicht mehr bestreiten, oder doch ? Reicht als Unterschrift des AN eine Art Unterschrifts-Kürzel aus, welches aus dem 1 Buchstaben von Vor- und Nachnamen besteht ? z.B. MM (als Unterschrift) bei Max Mustermann Muss der AG die vom AN unterschriebene und empfangene Kündigung vorliegen haben, oder hätte der AG Pech, wenn der AN die empfangene und unterschriebene Kündigung einfach "entsorgt" ? Rückdatieren ist also selbst im beiderseitigen Einvernehmen NICHT möglich ? Was ist, wenn eine Kündigung z.B. auf den 10.10.2011 datiert ist, der AN Sie aber erst am z.B. 25.10.2011 erhalten hat und der AG sie am 15.10.2011 geschrieben hat ? Auch wenn es viele Fragen sind, bedanke ich mich schonmal erneut für die Beantwortung |
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| AW: Wie muss eine Kündigung sein ? Zitat:
Zitat:
AN soll AG die Arbeit anbieten. Telefonisch jeden Tag. Nachweisbar (Einzelverbindungsnachweis, Zeugen). Zitat:
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Zitat:
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| AW: Wie muss eine Kündigung sein ? Danke für die schnelle Beantwortung ![]() Würdest du mir folgende Fragen auch noch bitte beantworten: Wieso sollte der AN dem AG keine Erklärungs-E-Mail zu einem Vorfall schreiben ? Was ist daran schlecht ? Wenn ein Unterschriften-Kürzel wie z.B. "MM" (als Unterschrift) NICHT gültig ist, ist die Kündigung somit immer noch ungültig und der AG müsste eine neue schreiben und dem AN zusenden ? |
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| AW: Wie muss eine Kündigung sein ? Zitat:
Zitat:
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| AW: Wie muss eine Kündigung sein ? Sehr erfreuliche Antworten hier ![]() Also muss man die Kündigung nicht einmal anfechten, da es keine richtige (formgerechte) Kündigung ist ? Wie sollte man dann am besten weiter verfahren ? Wie läuft das dann mit der Vergütung ? Reicht eine E-Mail + SMS an den AG mit dem Inhalt, dass man jederzeit solange das Arbeitsverhältniss (wieso auch immer) noch besteht gerne zur Arbeit kommt, man nur bis 18:30 Uhr am Tag davor bescheid bekommen muss ? |
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| AW: Wie muss eine Kündigung sein ? Zitat: Und zum Thema Arbeitskraft anbieten: Bisher war noch nicht die Rede davon dass der AG den AN freigestellt, oder fristlos gekündigt hätte. Ist keines von Beidem der Fall muss der AN natürlich noch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses arbeiten. |
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| AW: Wie muss eine Kündigung sein ? Nene, es geht scho um die Unterschrift des AG. Er hat wie gesagt einfach nur den 1 Buchstaben von Vor- und Nachnamen auf die Kündigung geschrieben. Zitat:
Auch hat der AG dem AN als der seine Sachen holen wollte per E-Mail gesagt, dass er dafür ledeglich 2 Minuten Zeit haben würde. Ist dies nicht wie eine Freistellung oder ähnliches zu werten ? Ist es wichtig, dass der Arbeitsvertrag bisher nur mündlich (dies ist aber zu beweisen !) vereinbart worden ist ? |
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| AW: Wie muss eine Kündigung sein ? Zitat:
Dass ein Arbeitsverhältnis bestand dürfte wohl allseits als Tatsache angesehen werden. |
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