Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wie lange noch arbeiten, wenn Gehalt ausbleibt?

Dies ist eine Diskussion zu Wie lange noch arbeiten, wenn Gehalt ausbleibt? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.11.2006, 13:41
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2005
Beiträge: 23
Keine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wie lange noch arbeiten, wenn Gehalt ausbleibt?

Mal angenommen, ein AG zahl das Gehalt an seine Mitarbeiter nicht wie vertraglich vereinbart. Wie lange müsste man rechtlich ohne Gehalt arbeiten? Was wäre, wenn der AN in diesem Falle nicht mehr zur Arbeit erscheinen würde. Wäre der AN im Recht?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2006, 13:50
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Bremen
Alter: 28
Beiträge: 52
Keine Wertung, shera hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shera hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shera hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shera hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shera hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shera hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shera hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shera hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shera hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shera hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wie lange noch arbeiten, wenn Gehalt ausbleibt?

Hallo Lama,

also vom Arbeitsamt aus, muss man mindestens drei Monate auf seinem Gehalt warten, bevor man selber kündigen darf, ohne Konsequenzen vom Arbeitsamt aus zu bekommen.

Wenn man jetzt von der Arbeit fern bleibt, auch wenn der AG nicht zahlt, dann bricht der AN seine arbeitsvertralichen Pflichten und es kann zur firstlosen Kündigung kommen.

Wenn ich falsch liegen sollte, dann bitte um Antwort......!!!!!!!!!!!!!
Habe jetzt nämlich keine Rechtsvorschriften vor mir liegen...


Liebe Grüße


Shera
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.11.2006, 14:00
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2005
Beiträge: 23
Keine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lama hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wie lange noch arbeiten, wenn Gehalt ausbleibt?

Das Gehalt nicht zu zahlen wäre für mein Verständnis ebenso ein Nichteinhalten der arbeitsvertraglichen Pflichten - im Umkehrschluss würde dies bedeuten, dann man selbst auch fristlos kündigen kann?

Allerdings ohne Anspruch auf irgendwelche Leistungen seitens des Arbeitsamtes.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 18.11.2006, 21:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.021
98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)  
AW: Wie lange noch arbeiten, wenn Gehalt ausbleibt?

Zitat:
Zitat von shera
Wenn ich falsch liegen sollte, dann bitte um Antwort......!!!!!!!!!!!!!
Habe jetzt nämlich keine Rechtsvorschriften vor mir liegen...
Ein AN kann vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Die Geltendmachung setzt voraus, dass der Schuldner (AG) aus demselben rechtlichen Verhältnis (Areitsverhältnis), auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch (Arbeitsentgelt) gegen den Gläubiger hat. Dazu BAG, Urteil vom 9.5.1996 - 2 AZR 387/95 - Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

Leitsatz: Macht der Arbeitnehmer berechtigterweise ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Arbeitskraft wegen offenstehender Vergütungsansprüche geltend, so ist regelmäßig eine deswegen ausgesprochene außerordentliche und/oder ordentliche Kündigung unwirksam.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 19.11.2006, 13:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: NRW
Beiträge: 3.362
96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)  
AW: Wie lange noch arbeiten, wenn Gehalt ausbleibt?

Zitat:
Zitat von daniel-erfurt
Ein AN kann vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Die Geltendmachung setzt voraus, dass der Schuldner (AG) aus demselben rechtlichen Verhältnis (Areitsverhältnis), auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch (Arbeitsentgelt) gegen den Gläubiger hat. Dazu BAG, Urteil vom 9.5.1996 - 2 AZR 387/95 - Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

Leitsatz: Macht der Arbeitnehmer berechtigterweise ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Arbeitskraft wegen offenstehender Vergütungsansprüche geltend, so ist regelmäßig eine deswegen ausgesprochene außerordentliche und/oder ordentliche Kündigung unwirksam.
Allerdings muss man beim Arbeitsverhältnis stets darauf achten, wer vorleistungspflichtig ist: Der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber. Nach der gesetzlichen Regelung in § 614 BGB ist der Arbeitnehmer vorleistungspflichtig.
Zitat:
BGB § 614 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart, so darf der Arbeitnehmer deshalb nur dann sein Zurückbehaltungsrecht ausüben und nicht zur Arbeit erscheinen, wenn der Arbeitgeber ein Monatsgehalt nicht ausbezahlt hat.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wie lange darf / muss ein Arzt arbeiten ? Recht, Politik und Gesellschaft 25.02.2010 16:48
AG zahlt weder Gehalt noch Abfindung Arbeitsrecht 16.07.2009 17:22
Gehalt immer noch nicht erhalten! Arbeitsrecht 18.12.2007 15:21
Öffentliche Podiumsdiskussion: Wie lange können wir noch gesund arbeiten? Nachrichten: Wissenschaft 19.03.2007 20:00
Wie lange können wir noch gesund arbeiten? Wissenschaftler geben Antworten aus der Arbeitsmedizin Nachrichten: Wissenschaft 23.02.2007 12:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN