Dies ist eine Diskussion zu Wie könnte man aus einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag wieder rauskommen innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Wie könnte man aus einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag wieder rauskommen durch Zufall bin ich in diesem Forum gelandet und mich interessiert folgendes: Angenommen jemand kündigt sein Arbeitsverhältnis fristgerecht und unterzeichnet einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Diese Person erhält kurz nach ihrer Kündigung ein weiteres lukratives Angebot , gerät ins schwanken und würde am liebsten den Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber rückgängig machen. Im Arbeitsvertrag selbst steht nichts über Regressansprüche bei Rücktritt, oder ähnliches. Der künftige neue Arbeitgeber hat für seinen neuen Mitarbeiter bereits ein Firmenhandy übersandt, ein neues Firmenfahrzeug sowie einen Laptop bestellt. Kann dieser zukünftige Mitarbeiter den Arbeitsvertrag aufheben ohne das er mit Regressansprüchen zu rechnen hat? Freue mich auf regen Austausch. Liebe Grüße sendet Magdalena Geändert von wicki (15.12.2006 um 21:38 Uhr). Grund: Falsche Formulierung |
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| AW: Wie komme ich aus einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag ab 01.01.07 wieder raus So ein schönes Thema, aber leider nicht fiktiv. Deshalb darf man darauf keine Auskunft geben. Ändern Sie bitte den Beitrag den Forumsregeln entsprechend um. Es ist fast so wie bei einem Arbeitsvertrag, ständig überliest man was. Gruß
__________________ Lächeln ist die elegante Art dem Gegner die Zähne zu zeigen |
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| AW: Wie könnte man aus einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag wieder rauskommen Meist steht in einem Arbeitsvertrag " Eine Kündigung vor Dienstantritt ist ausgeschlossen". Schauen Sie mal in den Arbeitsvertrag, meistens ist es die letzte Klausel. Wenn der AN vor Dienstantritt kündigt wird in aller Regel eine Vertragsstrafe in Höhe von 2 Brutto-Monatsgehältern fällig. Zulässig dies zu verlangen ist es schon; man muß sich eben überlegen, ob ein anderer Job so viel mehr bietet um diese Summen auch wieder reinzuholen. Sonst gibt es meines Wissens keine andere legale Möglichkeit. Gruß
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| AW: Wie könnte man aus einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag wieder rauskommen Zitat:
danke für Ihre rasche Nachricht. Wenn aber in einem solchen Arbeitsvertrag die Klausel " Eine Kündigung vor Dienstantritt ist ausgeschlossen" nicht stünde und auch keine Vertragsstrafe in diesem Vertrag schriftlich fixiert wäre, woraus würde sich dann eine solche Vertragsstrafe ableiten lassen. Viele Grüße Magdalena |
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| AW: Wie könnte man aus einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag wieder rauskommen Dann ist es keine Vertragsstrafe sondern eine Schadenersatzforderung. Inwieweit die allerdings durcgesetzt werden könnte, steht auf einem anderen Blatt. Der neue Arbeitgeber ist schon recht optimistisch, gleich einen Wagen zu bestellen. Normalerweise gibt es den erst nach der Probezeit und bis dahin einen Mietwagen. Momentan kann man auch folgenden Standpunkt einnehmen: Der Arbeitsvertrag ist geschlossen und kann nur mit der im Vertrag festgelegten Frist gekündigt werden. Damit ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses lt. Vertrag auch der frühestmögliche Kündigungstermin. Dies bedeutet, die stelle müsste angetreten werden und dann könnte innerhalb der vertraglichen Fristen eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden. In der Regel werden dies zwei Wochen zum 15. oder Letzten eines Monats sein (sofern eine Probezeit vereinbart ist). |
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| AW: Wie könnte man aus einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag wieder rauskommen Zitat:
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| AW: Wie könnte man aus einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag wieder rauskommen Zitat:
Hab ich schon wieder was gelernt, die bisherigen Diskussionen hatten einen anderen EIndruck bei mir hinterlassen. |
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| AW: Wie könnte man aus einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag wieder rauskommen Hallo zusammen, in diesem fiktiv geschilderten Fall, könnte man doch auch wie folgt verfahren: Im Arbeitsvertrag ist eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit 14 Tage. Es gab keine Ausschlußklausel, die besagt das eine Kündigung vor Dienstantritt ausgeschlossen ist, ferner war eine Vertragsstrafe nicht formuliert . Somit könnte der Arbeitsvertrag noch vor Dienstantritt, ersatzweise zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt werden. Bei diesem Sachverhalt ist sicherlich nicht davon auszugehen, dass der neue Arbeitgeber auf einen Dienstantritt bestehen würde. Man könnte dem Arbeitnehmer auch raten, dass persönliche Gespräch zum Arbeitgeber zu suchen, um eine Vertragsaufhebung in gegenseitigem Einvernehmen zu erwirken. In diesem Fall wäre dies die eleganteste und angenehmste Lösung unter moralischen Gesichtspunkten betrachtet. Ich wünsche Ihnen ein geruhsames und schönes Weihnachtsfest. Grüße sendet Magdalena |
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| AW: Wie könnte man aus einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag wieder rauskommen Zitat:
Wenn die vorzeitige Kündigung im Übrigen nicht ausgeschlossen ist, verhält sich der Arbeitnehmer mit einer entsprechenden Kündigung auch nicht vertragswidrig und muss somit keinen Schadensersatz o.ä. befürchten.Die Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen ist ratsam, klappt auch manchmal, scheitert nur zu oft aber am verletzten Ego einer der Vertragsparteien! |
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| AW: Wie könnte man aus einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag wieder rauskommen Frohe Weihnachten & danke für Eure Beiträge.Also, in diesem fiktiven Fall würde ich sagen, hat die Aufhebung in gegenseitigem Einvernehmen geklappt und die ehemaligen Vertragspartner haben sich lose Kontakthaltung wechselseitig zugesagt. Viele Grüße und einen super Start in 2007 wünscht Magdalena |
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