Dies ist eine Diskussion zu Wer trägt die Gerichtskosten? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Wer trägt die Gerichtskosten? gehen wir mal von folgendem Fall aus. Herr A hat sein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, ist mit diesem aber absolut nicht zufrieden. A signalisiert seinem ehemaligen Arbeitgeber, daß er damit nicht einverstanden ist. Sein ehemaliger Arbeit fragt nach, mit welchen Textpassagen im Speziellen nicht. Daraufhin lässt A ihm einen Zeugnisentwurf zukommen, dem er seinem ehemaligen Arbeitgeber unterbreitet. Dem Herrn A drängt nun aber die Zeit (er musste schon über 3 Monate warten um überhaupt ein Arbeitszeugnis zu bekommen trotz mehrmaliger Nachfrage), da sein vermeintlicher neuer Arbeitgeber gerne das Arbeitszeugnis sehen möchte. Sein ehemaliger Arbeitgeber reagiert aber nicht. A zieht nun in Betracht, eine Klage beim Arbeitsgericht zu erheben. Wer trägt denn nun eigentlich die Gerichtskosten letztendlich? Soweit ich informiert bin trägt der Herr A auf jeden Fall die Kosten für seinen eigenen Rechtsbeistand (sofern man bei so etwas überhaupt einen Rechtsbeistand in Anspruch nimmt), bin mir aber nicht im Klaren wen denn nun für die Gerichtskosten gerade steht. Ich freue mich über eure Antworten. |
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| AW: Wer trägt die Gerichtskosten? Es ist richtig, dass jede Partei in erster Instanz die Kosten für einen Rechtsbeistand selber trägt, unabhängig vom Ausgang. Die Gerichtsgebühren trägt der "Verlierer", die Gerichtsgebühren entfallen bei einem Vergleich oder Rücknahme der Klage.
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Wer trägt die Gerichtskosten? Ich danke Dir für Deine Antwort. Das heisst also, sollte der ehemalige AG nach Klageerhebung das korrigierte Zeugnis nachreichen könnte der ehemalige AN, ohne Kosten, die Klage zurückziehen? |
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| AW: Wer trägt die Gerichtskosten? Zitat:
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Wer trägt die Gerichtskosten? Gut, die Auslagen (womöglich Klageschrift zustellen) könnte ich mir vorstellen. Wobei das sicher nicht in die Hunderte gehen dürfte. |
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| AW: Wer trägt die Gerichtskosten? Zitat:
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Wer trägt die Gerichtskosten? Zitat:
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Wer trägt die Gerichtskosten? Stimmt. Wenn er die Klage zurückzieht entstehen keine Gerichtskosten, sofern er die Klage in 2-facher Ausfertigung zurückzieht. Geändert von Karlchen123 (16.03.2010 um 10:58 Uhr). |
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