Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wer trägt die Gerichtskosten?

Dies ist eine Diskussion zu Wer trägt die Gerichtskosten? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 01:34
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 40
Keine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wer trägt die Gerichtskosten?

Hallo zusammen,

gehen wir mal von folgendem Fall aus.

Herr A hat sein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, ist mit diesem aber absolut nicht zufrieden. A signalisiert seinem ehemaligen Arbeitgeber, daß er damit nicht einverstanden ist. Sein ehemaliger Arbeit fragt nach, mit welchen Textpassagen im Speziellen nicht. Daraufhin lässt A ihm einen Zeugnisentwurf zukommen, dem er seinem ehemaligen Arbeitgeber unterbreitet.

Dem Herrn A drängt nun aber die Zeit (er musste schon über 3 Monate warten um überhaupt ein Arbeitszeugnis zu bekommen trotz mehrmaliger Nachfrage), da sein vermeintlicher neuer Arbeitgeber gerne das Arbeitszeugnis sehen möchte. Sein ehemaliger Arbeitgeber reagiert aber nicht.

A zieht nun in Betracht, eine Klage beim Arbeitsgericht zu erheben.

Wer trägt denn nun eigentlich die Gerichtskosten letztendlich?

Soweit ich informiert bin trägt der Herr A auf jeden Fall die Kosten für seinen eigenen Rechtsbeistand (sofern man bei so etwas überhaupt einen Rechtsbeistand in Anspruch nimmt), bin mir aber nicht im Klaren wen denn nun für die Gerichtskosten gerade steht.

Ich freue mich über eure Antworten.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 06:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.843
99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)  
AW: Wer trägt die Gerichtskosten?

Es ist richtig, dass jede Partei in erster Instanz die Kosten für einen Rechtsbeistand selber trägt, unabhängig vom Ausgang.

Die Gerichtsgebühren trägt der "Verlierer", die Gerichtsgebühren entfallen bei einem Vergleich oder Rücknahme der Klage.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 19:53
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 40
Keine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wer trägt die Gerichtskosten?

Ich danke Dir für Deine Antwort.

Das heisst also, sollte der ehemalige AG nach Klageerhebung das korrigierte Zeugnis nachreichen könnte der ehemalige AN, ohne Kosten, die Klage zurückziehen?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 21:57
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Alter: 32
Beiträge: 4.623
99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)  
AW: Wer trägt die Gerichtskosten?

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
, die Gerichtsgebühren entfallen bei einem Vergleich oder Rücknahme der Klage.
sie werden auf eine Gebühr verringert, oder arbeiten die Arbeitsgerichte nunmehr für lau?
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 22:17
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 40
Keine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wer trägt die Gerichtskosten?

Gut, die Auslagen (womöglich Klageschrift zustellen) könnte ich mir vorstellen. Wobei das sicher nicht in die Hunderte gehen dürfte.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 22:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.843
99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)  
AW: Wer trägt die Gerichtskosten?

Zitat:
Zitat von Defendant
sie werden auf eine Gebühr verringert, oder arbeiten die Arbeitsgerichte nunmehr für lau?
Für lau arbeiten die Arbeitsgerichte ja nicht, aber in den vorgenannten Fällen wird tatsächlich keine Gerichtsgebühr erhoben.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 08:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Alter: 32
Beiträge: 4.623
99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)  
AW: Wer trägt die Gerichtskosten?

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Für lau arbeiten die Arbeitsgerichte ja nicht, aber in den vorgenannten Fällen wird tatsächlich keine Gerichtsgebühr erhoben.
merci für die Info!
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 09:28
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 40
Keine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wer trägt die Gerichtskosten?

Stimmt.

Wenn er die Klage zurückzieht entstehen keine Gerichtskosten, sofern er die Klage in 2-facher Ausfertigung zurückzieht.

Geändert von Karlchen123 (16.03.2010 um 10:58 Uhr).
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wer trägt die Gerichtskosten bei Erbangelegenheiten Erbrecht 30.12.2009 19:48
Gerichtskosten Strafrecht / Strafprozeßrecht 16.07.2009 13:21
Gerichtskosten Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 12.03.2009 16:59
Gerichtskosten Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 19.10.2008 18:34
Gerichtskosten Kostenrecht 26.03.2006 13:44





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN