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Welche Arbeiten MUSS der Zeiarbeiter annehmen?

Dies ist eine Diskussion zu Welche Arbeiten MUSS der Zeiarbeiter annehmen? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 13:18
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Welche Arbeiten MUSS der Zeiarbeiter annehmen?

Zeitarbeiter ZA ist schon 8monate im Beschäftigungsverhältnis in einer Zeitarbeitsfirma.Nach 6monaten hat der Kunde den ZA abgezogen. Die Zeitarbeitsfirma sucht für den ZA einen neuen Einsatz.
Er ist als Industriemechaniker vertraglich eingestellt.

Welche arbeiten MUSS der ZA annehmen als Industriem. . Ist er verplichtet auch berufsfremde Arbeiten anzunehmen oder Helfertätigkeiten?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 13:27
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AW: Welche Arbeiten MUSS der Zeiarbeiter annehmen?

Nein, er muss nur Tätigkeiten in seinem Beruf annehmen, bzw. Tätigkeiten die vertraglich vereinbart wurden.

Aber wenn er Helfertätigkeiten freiwillig annimmt, muss er trotzdem die Vergütung wie ein Industriemechaniker erhalten.

Eine Vereinbarung, die die Entgeltgruppe herabsetzt würde ich an Stelle des Arbeitnehmers nicht unterschreiben.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 21:40
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AW: Welche Arbeiten MUSS der Zeiarbeiter annehmen?

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Nein, er muss nur Tätigkeiten in seinem Beruf annehmen, bzw. Tätigkeiten die vertraglich vereinbart wurden.
Dann, und nur dann ist der AG in seinem Weisungsrecht eingeschränkt. Siehe § 106 GewO.

Da es sich um eine Zeitarbeitsfirma handelt, wäre der vertraglich vereinbarte Tarifvertrag interessant. Denn im BZA z.B. kann der Einsatzort ständig wechseln

Welcher TV ist in diesem Fall maßgebend?

Gruß

Pro
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 12:24
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AW: Welche Arbeiten MUSS der Zeiarbeiter annehmen?

Einsatzort kann wechseln, das ist korrekt.

Aber der AN ist immer wie vertraglich vereinbart zu vergüten, wenn er sich nicht freiwillig, durch Vertrag, anders eingruppieren lässt.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 19:03
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AW: Welche Arbeiten MUSS der Zeiarbeiter annehmen?

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
EAber der AN ist immer wie vertraglich vereinbart zu vergüten, wenn er sich nicht freiwillig, durch Vertrag, anders eingruppieren lässt.
Weshalb "Aber"? Ich hatte lediglich den Einsatzort moniert.

Gruß

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  #6 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 19:40
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AW: Welche Arbeiten MUSS der Zeiarbeiter annehmen?

Was willst du eigentlich sagen?
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  #7 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 20:24
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AW: Welche Arbeiten MUSS der Zeiarbeiter annehmen?

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Was willst du eigentlich sagen?
Das Tarifverträge und deren Inhalt meist in der allgemeinen Denkweise keinen Platz finden, und somit pauschale Antworten die Folge sind.

PS: Ist nicht böse gemeint, aber gerade im Arbeitsrecht muss man sehr genau hinschauen.

Gruß

Pro
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Alt 04.02.2012, 20:57
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AW: Welche Arbeiten MUSS der Zeiarbeiter annehmen?

Ich schliesse mich der Frage von Casa an.
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Alt 04.02.2012, 21:12
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AW: Welche Arbeiten MUSS der Zeiarbeiter annehmen?

Natürlich muss der Tarifvertrag berücksichtigt werden.
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  #10 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 16:39
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AW: Welche Arbeiten MUSS der Zeiarbeiter annehmen?

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Ich schliesse mich der Frage von Casa an.
Gerne, nur was bringt es.
Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Natürlich muss der Tarifvertrag berücksichtigt werden.
Nicht nur der, sondern auch der gesamte Inhalt des AV. Worauf ich jetzt hinaus will? Ganz einfach, es ist bekannt das die Arbeitsverträge der ZA´s eine Tätigkleitsklausel beinhalten. In diesem Fall kann das jedoch nur der TE bestätigen oder dementieren.

Gruß

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