Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa.

Dies ist eine Diskussion zu Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa. innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #21 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 10:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 3.803
97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)  
AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa.

was für einen arbeitnehmer gültet, gültet auch für einen arbeitgeber oder eben chef (der hier auch arbeitnehmer ist)

http://www.arbeitsrecht-informatione...type=0&uid=110

"Verschwiegenheitspflicht
Grundsätzlich unterliegen Sie als Arbeitnehmer einer allgemeinen Verschwiegenheitspflicht, die sich sowohl aus Ihrem -> Arbeitsvertrag, als auch aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt."
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten


  #22 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 11:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 3.803
97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)  
AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa.

hier ein urteil zu einem ehemaligen beschäftigungsverhältnis

Gericht:BGH Datum:25. Oktober 2011
Aktenzeichen:VI ZR 332/09 Fundstelle openJur 2011, 117755
http://openjur.de/u/258264.print

" Nach diesen Grundsätzen hat das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit hinter dem von der Beklagten verfolgten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung jedenfalls insoweit zurückzutreten, als die Mitteilung der Tatsache betroffen ist, der Kläger habe in pornographischen Filmen mitgewirkt und hierbei kein Kondom verwendet. Diese die Sozialsphäre des Klägers betreffenden Tatsachen sind nach den Feststellungen des Berufungsgerichts wahr. Es ist weder ersichtlich noch dargetan, dass ihre Bekanntgabe ein schwerwiegendes Unwerturteil des Durchschnittspublikums oder eine besondere Stigmatisierung des Klägers nach sich ziehen könnte. Der Kläger wird durch die öffentliche Erwähnung seiner Tätigkeit 25 nicht stärker diskreditiert als er dies durch die Mitwirkung an den kommerziell zu vertreibenden Pornofilmen in Kauf genommen hat."
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #23 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 14:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 9.833
98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)  
AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa.

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
"Verschwiegenheitspflicht
Grundsätzlich unterliegen Sie als Arbeitnehmer einer allgemeinen Verschwiegenheitspflicht, die sich sowohl aus Ihrem -> Arbeitsvertrag, als auch aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt."
jepp, und das bezieht sich auf firmengeheimnisse, wie der darauffolgende abschnitt deutlich macht:

Ihre Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht erfasst auch darüber hinausgehende schützenswerte Interessen Ihres Arbeitgebers.





Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
" Nach diesen Grundsätzen hat das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit hinter dem von der Beklagten verfolgten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung jedenfalls insoweit zurückzutreten, als die Mitteilung der Tatsache betroffen ist, der Kläger habe in pornographischen Filmen mitgewirkt und hierbei kein Kondom verwendet. Diese die Sozialsphäre des Klägers betreffenden Tatsachen sind nach den Feststellungen des Berufungsgerichts wahr. Es ist weder ersichtlich noch dargetan, dass ihre Bekanntgabe ein schwerwiegendes Unwerturteil des Durchschnittspublikums oder eine besondere Stigmatisierung des Klägers nach sich ziehen könnte. Der Kläger wird durch die öffentliche Erwähnung seiner Tätigkeit 25 nicht stärker diskreditiert als er dies durch die Mitwirkung an den kommerziell zu vertreibenden Pornofilmen in Kauf genommen hat."
ähm... hera... lies da nochmal genau nach. das unterstreicht doch meine these.

lt. des urteils war es überhaupt kein problem dass der arbeitgeber in der öffentlichkeit breit trat, dass der kläger (der pornodarsteller ist) ohne kondom gearbeitet hatte...

auch in dem urteil wird eine interessenabwägung zwischen persönlichkeitsrechten des arbeitnehmers/pornodarstellers und anderer (informationsinteresse der öffentlichkeit) sowie recht der freie meinungsäußerung des arbeitsgebers gemacht.

so hatte ich es ja auch in unserem fall angedacht und nach wie vor sehe ich die persönlichkeitsrechte des ehemanns da nicht über gebühr berührt. denn auch der arbeitgeber hat ein recht auf freie meinungsäußerung und auch die ehefrau hat (da sie unterhaltsansprüche abzuwehen möchte) ein berechtigtes interesse zu erfahren, wieso der mann keinen neuen vertrag kriegte.

und es werden hier keine sonderlich intimen daten ausgequatscht.
Mit Zitat antworten

  #24 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 14:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 3.803
97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3803 Beiträge, 397 Bewertungen)  
AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa.

[QUOTE=zeiten;972803]

ähm... hera... lies da nochmal genau nach. das unterstreicht doch meine these.
.. jo, für alle arbeitnehmer, die in diesem gewerbe arbeiten gültet diese sonderregelung
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #25 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 15:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 3.090
98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)  
AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa.

Sorry, zeiten, Du hast eine generelle Verschwiegenheitspflicht mit Nichtwissen bestritten, ums mal juristisch auszudrücken.

Den Hinweis auf die Interessenabwägung habe ich bereits weiter vorne gegeben.

Zitat:
so hatte ich es ja auch in unserem fall angedacht und nach wie vor sehe ich die persönlichkeitsrechte des ehemanns da nicht über gebühr berührt.
Die Persönlichkeitsrechte des Gatten stehen nicht zur Debatte. Abgewägt werden die Persönlichkeitsrechte der Gattin. Der Rest dann analog.

Zitat:
die ehefrau hat (da sie unterhaltsansprüche abzuwehen möchte) ein berechtigtes interesse zu erfahren, wieso der mann keinen neuen vertrag kriegte.
Falsche Baustelle. Du versuchst gerade ein Auskunftsrecht des Ehemanns zu begründen. Nur diesbezüglich könnte er ein berechtigtes Interesse anmelden - sofern ein solcher Anspruch überhaupt bestünde.

Bei der Interessenabwägung AG - betroffene AN wird das Interesse des Gatten in seiner Eigenschaft als Kollege nicht berücksichtigt. Habe ich aber schon mal geschrieben.
Mit Zitat antworten

  #26 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 15:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 9.833
98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9833 Beiträge, 594 Bewertungen)  
AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa.

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Sorry, zeiten, Du hast eine generelle Verschwiegenheitspflicht mit Nichtwissen bestritten, ums mal juristisch auszudrücken.
ich sprach von der von dir behaupteten ominösen verschwiegenheitspflicht des arbeitgebers die du mit "selbstverständlichem allgemienwissen" begründen willst.

die gibt es aber, nach meinem dafürhalten nicht. seriöse quellen dafür (als da wären gesetze, urteile etc.) willst du ja scheinbar nicht nennen.

Zitat:
Du versuchst gerade ein Auskunftsrecht des Ehemanns zu begründen.
nö.

der einzige rechtsgrund, den ich hier überhaupt sähe, die den arbeitgeber zur verschwiegenheit verpflichteten könnte, wäre das persönlichkeitsrecht des ehemanns. und das muss einer interessenabwägung unterzogen werden.

Zitat:
Bei der Interessenabwägung AG - betroffene AN wird das Interesse des Gatten in seiner Eigenschaft als Kollege nicht berücksichtigt. Habe ich aber schon mal geschrieben.
davon wirds auch nicht besser.

sofern interessenabwägungen statt finden, müssen die interessen aller beteiligter berücksichtigt werden.
Mit Zitat antworten

  #27 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 15:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 3.090
98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)  
AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa.

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ich sprach von der von dir behaupteten ominösen verschwiegenheitspflicht des arbeitgebers die du mit "selbstverständlichem allgemienwissen" begründen willst.

die gibt es aber, nach meinem dafürhalten nicht. seriöse quellen dafür (als da wären gesetze, urteile etc.) willst du ja scheinbar nicht nennen.
Erster Treffer bei Google:
Zitat:
B. Verschwiegenheitspflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist zur Geheimhaltung von Angaben über den Arbeitnehmer verpflichtet, wenn das für diesen von besonderem Interesse ist. Der Arbeitnehmer kann beispielsweise ein besonderes Interesse daran haben, daß Tatsachen bezüglich seines Gesundheitszustandes oder seiner persönlichen Verhältnisse nicht bekannt werden. Gesetzlich ist der Arbeitgeber z.B. dazu verpflichtet, Dritte nicht unbefugt von der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin zu unterrichten.

Die Verschwiegenheitspflicht gilt sowohl gegenüber anderen Arbeitnehmern des Unternehmens als auch gegenüber Dritten. Auch die Geheimhaltungspflicht des Arbeitgebers besteht selbst dann, wenn er privat von den geheimzuhaltenden Tatsachen Kenntnis erlangt.
Quelle und weitere Infos: http://rehmann-arbeitsrecht.de/index...e/view,detail/

Der Rest ist, sorry, wirr und durcheinander und schlichtweg nicht zutreffend.

Du solltest Deine Position mal dringend mit Belegen untermauern. Dann würde Dir das auch selber auffallen.
Mit Zitat antworten


  #28 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 16:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 49
Beiträge: 3.473
96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)  
AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa.

Trotz aller Verschwiegenheit:

Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass hier im besondern Fall der Person A Informationen, die die Höhe und Rechtmäßigkeit eventueller Unterhaltsansprüche Bs einschätzen lassen, gegeben werden müssen. Wenn nicht an A direkt, dann zumindest an das mit der Scheidung befasste Gericht. Sollten die Informationen über die Gründe der Nichtweiterbeschäftigung da irrelevant sein wird sie das Gericht auch nicht berücksichtigen, B entsteht kein Schaden. Sind sie relevant, hat B den Schaden selbst verursacht und kann niemand anders dafür haftbar machen.

Die Scheidung außen vorgelassen, könnte sich ja auch beispielsweise die BfA Gedanken darüber machen, ob B die nun eingetretene Arbeitslosigkeit und daraus folgende Bedürftigkeit eventuell selbst verschuldet haben könnte. Der wären dann sicher auch entsprechende Auskünfte zu geben.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

  #29 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 17:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 3.090
98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)  
AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa.

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Die Scheidung außen vorgelassen, könnte sich ja auch beispielsweise die BfA Gedanken darüber machen, ob B die nun eingetretene Arbeitslosigkeit und daraus folgende Bedürftigkeit eventuell selbst verschuldet haben könnte. Der wären dann sicher auch entsprechende Auskünfte zu geben.
Dieser Auskunftsanspruch ist ja auch gesetzlich geregelt.

Jedoch liegt konkret keiner vor, da ein befristetes AV ausgelaufen ist.
Mit Zitat antworten

  #30 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 23:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 3.090
98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)  
AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa.

Du lass es einfach, ich habe dazu keine Lust. Das ist auf einem ähnlichen Niveau wie das Gespräch mit der Bäckereiverkäuferin. Nicht dass ich das nicht gerne täte, ganz im Gegenteil, aber mit denen spreche ich dann immer über belanglose Themen und freue mich über meinen lecker duftenden Einkauf.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Weitergabe von Daten Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 23.03.2012 12:04
Weitergabe personenbezogener Daten Datenschutzrecht 23.01.2012 11:30
Weitergabe von Daten an Unternehmen Datenschutzrecht 12.03.2010 17:10
Weitergabe von Daten Internetrecht 03.08.2009 21:25
Weitergabe von Daten Datenschutzrecht 09.10.2008 11:37





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios