Dies ist eine Diskussion zu Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa. innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa. http://www.arbeitsrecht-informatione...type=0&uid=110 "Verschwiegenheitspflicht Grundsätzlich unterliegen Sie als Arbeitnehmer einer allgemeinen Verschwiegenheitspflicht, die sich sowohl aus Ihrem -> Arbeitsvertrag, als auch aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt."
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa. hier ein urteil zu einem ehemaligen beschäftigungsverhältnis ![]() Gericht:BGH Datum:25. Oktober 2011 Aktenzeichen:VI ZR 332/09 Fundstelle openJur 2011, 117755 http://openjur.de/u/258264.print " Nach diesen Grundsätzen hat das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit hinter dem von der Beklagten verfolgten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung jedenfalls insoweit zurückzutreten, als die Mitteilung der Tatsache betroffen ist, der Kläger habe in pornographischen Filmen mitgewirkt und hierbei kein Kondom verwendet. Diese die Sozialsphäre des Klägers betreffenden Tatsachen sind nach den Feststellungen des Berufungsgerichts wahr. Es ist weder ersichtlich noch dargetan, dass ihre Bekanntgabe ein schwerwiegendes Unwerturteil des Durchschnittspublikums oder eine besondere Stigmatisierung des Klägers nach sich ziehen könnte. Der Kläger wird durch die öffentliche Erwähnung seiner Tätigkeit 25 nicht stärker diskreditiert als er dies durch die Mitwirkung an den kommerziell zu vertreibenden Pornofilmen in Kauf genommen hat."
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa. Zitat:
Ihre Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht erfasst auch darüber hinausgehende schützenswerte Interessen Ihres Arbeitgebers. Zitat:
ähm... hera ... lies da nochmal genau nach. das unterstreicht doch meine these.lt. des urteils war es überhaupt kein problem dass der arbeitgeber in der öffentlichkeit breit trat, dass der kläger (der pornodarsteller ist) ohne kondom gearbeitet hatte... auch in dem urteil wird eine interessenabwägung zwischen persönlichkeitsrechten des arbeitnehmers/pornodarstellers und anderer (informationsinteresse der öffentlichkeit) sowie recht der freie meinungsäußerung des arbeitsgebers gemacht. so hatte ich es ja auch in unserem fall angedacht und nach wie vor sehe ich die persönlichkeitsrechte des ehemanns da nicht über gebühr berührt. denn auch der arbeitgeber hat ein recht auf freie meinungsäußerung und auch die ehefrau hat (da sie unterhaltsansprüche abzuwehen möchte) ein berechtigtes interesse zu erfahren, wieso der mann keinen neuen vertrag kriegte. und es werden hier keine sonderlich intimen daten ausgequatscht. |
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| AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa. [QUOTE=zeiten;972803] ähm... hera ... lies da nochmal genau nach. das unterstreicht doch meine these... jo, für alle arbeitnehmer, die in diesem gewerbe arbeiten gültet diese sonderregelung
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa. Sorry, zeiten, Du hast eine generelle Verschwiegenheitspflicht mit Nichtwissen bestritten, ums mal juristisch auszudrücken. Den Hinweis auf die Interessenabwägung habe ich bereits weiter vorne gegeben. Zitat:
Zitat:
Bei der Interessenabwägung AG - betroffene AN wird das Interesse des Gatten in seiner Eigenschaft als Kollege nicht berücksichtigt. Habe ich aber schon mal geschrieben. |
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| AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa. Zitat:
die gibt es aber, nach meinem dafürhalten nicht. seriöse quellen dafür (als da wären gesetze, urteile etc.) willst du ja scheinbar nicht nennen. Zitat:
der einzige rechtsgrund, den ich hier überhaupt sähe, die den arbeitgeber zur verschwiegenheit verpflichteten könnte, wäre das persönlichkeitsrecht des ehemanns. und das muss einer interessenabwägung unterzogen werden. Zitat:
![]() sofern interessenabwägungen statt finden, müssen die interessen aller beteiligter berücksichtigt werden. |
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| AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa. Zitat:
Zitat:
Der Rest ist, sorry, wirr und durcheinander und schlichtweg nicht zutreffend. Du solltest Deine Position mal dringend mit Belegen untermauern. Dann würde Dir das auch selber auffallen. |
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| AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa. Trotz aller Verschwiegenheit: Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass hier im besondern Fall der Person A Informationen, die die Höhe und Rechtmäßigkeit eventueller Unterhaltsansprüche Bs einschätzen lassen, gegeben werden müssen. Wenn nicht an A direkt, dann zumindest an das mit der Scheidung befasste Gericht. Sollten die Informationen über die Gründe der Nichtweiterbeschäftigung da irrelevant sein wird sie das Gericht auch nicht berücksichtigen, B entsteht kein Schaden. Sind sie relevant, hat B den Schaden selbst verursacht und kann niemand anders dafür haftbar machen. Die Scheidung außen vorgelassen, könnte sich ja auch beispielsweise die BfA Gedanken darüber machen, ob B die nun eingetretene Arbeitslosigkeit und daraus folgende Bedürftigkeit eventuell selbst verschuldet haben könnte. Der wären dann sicher auch entsprechende Auskünfte zu geben.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa. Zitat:
Jedoch liegt konkret keiner vor, da ein befristetes AV ausgelaufen ist. |
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| AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa. Du lass es einfach, ich habe dazu keine Lust. Das ist auf einem ähnlichen Niveau wie das Gespräch mit der Bäckereiverkäuferin. Nicht dass ich das nicht gerne täte, ganz im Gegenteil, aber mit denen spreche ich dann immer über belanglose Themen und freue mich über meinen lecker duftenden Einkauf. |
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