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Weihnachtsgratifikation

Dies ist eine Diskussion zu Weihnachtsgratifikation innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 16:03
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Weihnachtsgratifikation

A ist bei B im Betrieb 17 Jahre lang beschäftigt. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass eine Weihnachtsgratifikation jedes Jahr neu festgelegt und zusammen mit dem Lohn für November ausbezahlt wird. Voraussetzung ist dabei, dass das Arbeitsverhältnis am 30.11. ungekündigt ist.

A hat die Weihnachtsgratifikation auch 17 Jahre lang durchgehend erhalten. Nun wurde sie im Juni zum 31.01. gekündigt. Sie hat im November keine Weihnachtsgratifikation erhalten.

Hat sie trotzdem Anspruch darauf?
Wie ist die Klausel im Arbeitsvertrag "dass das Arbeitsverhältnis zum 30.11. ungekündigt ist." auszulegen?

Welche Auswirkungen hat ein sog. Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 19:00
V.I.P.
 
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AW: Weihnachtsgratifikation

Der Vertrag ist am/zum 30.11. gekündigt, da die Kündigung bereits im Juni erfolgte.
Ein sog. Freiwilligkeitsvorbehalt besagt vermutlich, dass sich der AG vorbehält, selbst zu entscheiden, ob und wieviel er zahlt. Manchmal kann sowas auch ungültig sein.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 11:02
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AW: Weihnachtsgratifikation

Der Vertrag ist aber erst zum 31.01., also nach dem 30.11., gekündigt und besteht so lange fort.

M.E. kann man die Klausel daher so auslegen, dass der Anspruch daher am 30.11. noch besteht.

Hat jemand noch andere Argumente?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 12:51
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AW: Weihnachtsgratifikation

Habe nun eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes gefunden (bislang nur als Pressemitteilung) vom 18.01.2012, Az. 10 AZR 667/10: Sofern die Zahlung der Weihnachtsgratifikation nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses anknüpft, ist eine entsprechende Klausel mit der gesetzlichen Grundkonzeption des § 611 BGB zu vereinbaren und mit einer Inhaltskontrolle im Rahmen einer AGB-Prüfung stand.

A hat demnach keinen Anspruch auf Auszahlung der Weihnachtsgratifikation.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 14:22
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AW: Weihnachtsgratifikation

Wow,
17Jahre Betriebszugehörigkeit, und der TE will klar machen, daß die Kündigungsfrist keine 2 Monate dauerte? Da hätte er gleich mal eine Kündigungsschutzklage einreichen sollen, denn die gesetzliche Kündigungsfrist ist bei dieser langen Betriebszugehörigkeit bei 6 Monaten!
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  #6 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 14:42
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AW: Weihnachtsgratifikation

Bitte richtig lesen: die Kündigung erfolgte im Juni. 6 Monate Kündigungsfrist wurde eingehalten vom AG.
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  #7 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 17:39
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AW: Weihnachtsgratifikation

Zitat:
Zitat von Demetris Beitrag anzeigen
Der Vertrag ist aber erst zum 31.01., also nach dem 30.11., gekündigt und besteht so lange fort.

M.E. kann man die Klausel daher so auslegen, dass der Anspruch daher am 30.11. noch besteht.

Hat jemand noch andere Argumente?
Hier hast was anderes geschrieben.

Wenn im Juni gekündigt wurde, ist A nicht mehr in einem ungekündigtem Zusatand.
Den Rest hast ja schon selbst gefunden
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