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Weigerung Gehaltszahlung - Mahnbescheid oder Klage

Dies ist eine Diskussion zu Weigerung Gehaltszahlung - Mahnbescheid oder Klage innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 12:27
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Weigerung Gehaltszahlung - Mahnbescheid oder Klage

Hallo,

angenommen ein AN kündigt.

Auf das Gehalt, das normalerweise am Monatsende kommt wartet er vergeblich.

Was ist in diesem Fall nun intelligenter und kostensparender, die Erstellung eines Mahnbescheides über die Summe (+ ggf. Auszahlung Urlaubsanspruch) oder die Klage vor dem Arbeitsgericht?

Soweit ich weiß befindet sich der AG automatisch im Verzug.
Der AN würde trotzdem noch einmal postalisch auf das Ausbleiben des Gehaltes hinweisen, eine kurze Frist setzen und bei Ablauf Mahnbescheid beantragen.

Das kommt mir irgendwie schneller, einfacher und günstiger vor als der Gang vors Gericht oder irre ich mich da?

Welche Vorteile hätte in diesem Fall also die Verhandlung vor einem Arbeitsgericht gegenüber dem Mahnbescheid?

Widerspricht der AG dem Mahnbescheid kommt es doch automatisch zum Verfahren oder? Dies wäre in og. Fall aber recht eindeutig klärbar.

Im Voraus vielen Dank für Antworten.

Grüße,



Na klar!
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  #2 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 12:35
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AW: Weigerung Gehaltszahlung - Mahnbescheid oder Klage

Wenn man das wüsste...
Ist der AG Zahlungsunwillig und ist davon auszugehen, dass er dem gerichtlichen Mahnbescheid widerspricht, dann vertrödelt man mit dem Mahnbescheid m.E. nur Zeit.
Lichtboxer likes this.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 09:59
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AW: Weigerung Gehaltszahlung - Mahnbescheid oder Klage

Hallo,

erst einmal danke für deine Antwort.

Vor dem Arbeitsgericht herrscht doch aber Anwaltspflicht dachte ich?

Das wird also ein gutes Stück teurer. Während die Schuld doch recht einfach nachweisbar ist denke ich, AV liegt vor und AN kam dem nachweisbar nach, Gehalt ist also fällig.
Dementsprechend ist es von einem AG doch ziemlich dämlich zu widersprechen, da er sowieso am End verliert? Was hätte dieser überhaupt für eine Chance sich da rauszuwinden?

Ist so etwas nicht auch Betrug? Könnte der AN hier zeitgleich eine Strafanzeige stellen?

Grüße



Na Klar!
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  #4 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 10:14
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AW: Weigerung Gehaltszahlung - Mahnbescheid oder Klage

Zitat:
Vor dem Arbeitsgericht herrscht doch aber Anwaltspflicht dachte ich?
In erster Instanz nicht.

Zitat:
Dementsprechend ist es von einem AG doch ziemlich dämlich zu widersprechen, da er sowieso am End verliert?
Oder er spekuliert noch darauf, dass du letzlich aus Angst, Unwissenheit oder beidem doch kleinbei gibst.

Zitat:
Ist so etwas nicht auch Betrug?
Vielleicht auch Freiheitsberaubung?...immerhin hindert er dich ja an deiner Freiheit Geld auszugeben. Oder versuchter Mord aus Habgier?...vielleicht hofft er, dass du dir nichts zu beißen mehr kaufen kannst und verhungerst.....

Ne..Spaß beiseite. Mit Betrug hätte das höchstens dann etwas zu tun, wenn der AG von Anfang an (also bei Begründung des AV) den Plan gehabt hätte, dir dein allerletztes Gehalt nicht auszuzahlen.
Wenn du deine Stromrechnung mal nicht zahlst, wird dich die Stromgesellschaft auch nicht anzeigen. Dafür steht der Rechtsweg offen. Strafrecht ist ultima ratio des Staates und nicht dazu da, jeden säumigen Schuldner zu kriminalisieren.


Grüße
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  #5 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 11:27
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AW: Weigerung Gehaltszahlung - Mahnbescheid oder Klage

Der AG geht hier (leider) kein großes Risiko ein.

Erhebt der AN Klage, kann er immer noch zahlen oder dies z.B. im Gütetermin zusagen. Da in der ersten Instanz kein Anwaltszwang herrscht, dazu noch jeder seine eigenen Kosten trägt und für ein "OK, ich zahle" auch kein Anwalt benötigt wird, sind die Kosten überschaubar. Sollte sich der AN einen Anwalt nehmen, müsste der AG dessen Kosten selbst bei Unterliegen im Verfahren nicht erstatten.

Tendenziell empfiehlt sich die Klage auf Zahlung des Bruttolohns, siehe auch Beitrag von filter.

Die Klage kann man auch mithilfe von Vordrucken im Netz oder der Gerichtsangestellten selber formulieren und einreichen.
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