Dies ist eine Diskussion zu Webdesign Kleinunternehmen innerhalb des Forums Arbeitsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Ein Freund von mir und ich wollen ein Webdesign Unternehmen gründen. Wir haben seit einigen Jahren Erfahrung in diesem Bereich, sind Schüler, noch nicht volljährig und haben bisher unser Hobby ohne Profit betrieben. Doch jetzt planen wir unsere Leistungen übers Internet anzubieten und stoßen hierbei auf einige unbeantwortete Fragen. Ich habe mich in verschiedenen Foren schon umgeschaut und meine einige Antworten gefunden zu haben. Wäre echt toll wenn ihr uns weiterhelfen könntet. 1. Wir wären dann ein Unternehmen welches nur geringe Umsätze tätigen und somit als Kleinunternehmer eingestuft wird. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 voraussichtlich nicht übersteigen wird. Frage: Ist das so richtig? Wenn ja, muss man sich irgendwo anmelden/ registrieren lassen als Kleinunternehmen? 2. Sozialversicherungsrechtlich liegt keine Scheinselbstständigkeit vor, da der Grenzwert von 4.000 Euro Gewinn pro Mann pro Jahr nicht überschritten wird. Frage: Entspricht dies der Wahrheit? 3. In der Steuerklärung muss der Gewinn aus privaten Einnahmen, sobald er 410 Euro übersteigt, versteuert werden. Frage: Entspricht auch dies der Wahrheit? 4. Das Copyright für selbst erstellte Objekte bleibt allein bei uns. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht gestattet. Frage: Trifft das zu? Wenn ja, wie sieht das mit der Schützung unseres Namens aus? Wie kann ich unsern Namen schützen. So das wäre dann alles! Ich hoffe mal das es alles ist was man bei einer Unternehmensgründung beachten muss? Wir sind für jede Hilfe dankbar! Mit freundlichen Grüßen Peter Meier |
| |||
| Hallo! zu 1. Keine Ahnung, wann man genau ein Kleinstgewerbe hat und wann nicht (meines Wissens liegt die Grenze bei 20000,- zu erwartendender Gewinn im laufenden Jahr) Aber egal, Ihr braucht einen Gewerbeschein, am Besten nicht nur einen für die Firma, sondern jeder einen. (dafür braucht Ihr vermutlich die Zustimmung Eurer Eltern) Dann gründet Ihr eine Firma und müßt Euch als Inhaber immer mit aufführen (ist dann eine GbR glaube ich) Aber ganz sicher bin ich mir hier nicht, ich bin kein Experte und auch kein Jurist. zu 2. Kann ich überhaupt nichts sagen, allerdings würde ich die Sache mit der Scheinselbständigkeit (um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen) ehr so sehen, daß man über einer bestimmten Grenze Gewinn liegen muß. Wenn Ihr das Gewerbe allerdings nicht als Hauptgewerbe meldet, sondern nur als Nebengewerbe, dann sollte es da gar keine Probleme geben, allerdings bleibt Ihr dann auch Sozialversicherungspflichitg. zu 3. Ihr werden automatisch Einkommensteuerpflichig, müßt also eine Steuererklärung machen und wieviel Ihr von Eurem Gewinn versteuern müßt, das werdet Ihr dann sehen. (Ich kenne die Freibeträge nicht) Normalerweise macht man am Anfang monatlich eine Umsatzsteuererklärung, die man auf Antrag auch alle zwei Monate machen kann, bis das Finanzamt einen Anhaltspunkt hat, was sie monatlich als Abschlag verlangen kann/muß. Da Ihr kein Warenumsatz habt (und somit keine Vorsteuer verrechnen müßt) und vermutlich Kleinstgewerbe seid (für die nächsten paar Jahre) könnt Ihr einen Antrag stellen, die Steuererklärung nur jährlich machen zu müssen. Auskunft wieder ohne Gewähr. zu 4. Wie man einen Namen schützt, weiß ich nicht, vermutlich könnt Ihr Euren Eigennamen nicht schützen lassen. Auch der Firmenname kann (soweit ich weiß) nicht geschützt werden. Eure Produkte würde ich, zum Nachweis, daß sie von Euch sind, auf CD-sichern und zum Nachweis des Datums bei einem Zeugen hinterlegen. Wenn Ihr genug Umsatz damit macht, dann wäre eine Notarielle Hinterlegung vermutlich sinnvoll. In Euren Seiten sollte sich immer ein Hinweis finden, daß Ihr die Rechte an dem Design der Seite (natürlich nicht am textlichen Inhalt, den bekommt Ihr ja vom Kunden) habt und natürlich auch das Copyright. Zumindest, wenn es vertraglich nicht anders mit dem Kunden verabredet ist. Wegen der ganzen Steuergeschichten, würde ich empfehlen unbedingt ein Gründungsseminar zu absolvieren (wird oft vom Arbeitsamt angeboten und je nachdem auch bezahlt) da bekommt Ihr die wichtigsten Dinge beigebracht, damit Eure Gründung nicht darin endet, daß bei der ersten Steuerprüfung das Unternehmen insolvent wird, weil Steuern nachzubezahlen sind. Gruß Huutsch |
| |||
| hi, erstmal vielen dank das du dir so viel mühe gegeben hast meinen zu beantworten. Allerdings erscheint mir das ganze doch etwas überzogen für das was wir vorhaben. Ich habe den tip bekommen das ganze auf minijob basis laufen zu lassen bekommen. Dann wäre das unternehmen das uns den auftrag erteilt praktisch unser chef und man könnte es so mit sehr viel weniger aufwand regeln. aber wie sieht die ganze sache aus wenn man dann für einen privaten auftraggebeer baut? wäre echt net wenn ihr mr auch hier weiterhelfen könntet. also das mit dem kleinunternehmen ist uns dann doch etwas zu viel. das project wird jetzt auch ent haufenweise geld abwerfen und wir werden. wäre toll wenn wer noch ne andere idee hätte wie man es trotzdem rechtlich korekt über die bühne bringt. mfg felix |
| |||
| Hallo, beim "Selbständig machen" kenne ich mich schon kaum aus. Ich habe mir nur mal, auch nur für einen Auftrag, einen Gewerbeschein besorgt. Dem Finanzamt habe ich geschreiben, daß ich keinen Umsatz zu machen gedenke und habe dann in der Jahreserklärung meinen Umsatz angegeben fertig. Im nächsten Jahr war mein Umsatz dann wirklich 0 und im dritten Jahr habe ich die entsprechende Anlage dann ganz weggelassen. Was ich da noch beschrieben habe, stammt nun aus der Erfahrung meiner Frau, die sich im Internethandel Selbständig gemacht hat und ob das alles so richtig ist ... ich will es hoffen. Welche Tricks und Kniffe man da noch machen kann, um es sich steuerrechtlich (oder überhaupt rechltich) einfacher zu machen, weiß ich nicht, aber auch bei solchen Fragen berät einen gerne das Arbeitsamt ... sorry, die heißen ja jetzt anders. Gruß Huutsch |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Webdesign erschlichen | Internetrecht | 07.02.2009 17:51 |
| Änderungskündigung in Kleinunternehmen? | Arbeitsrecht | 15.05.2008 14:49 |
| Webdesign auf schülerbasis | Internetrecht | 13.10.2007 23:22 |
| Webdesign Haftung | Internetrecht | 21.12.2006 14:40 |
| eLearning für Handwerk und Kleinunternehmen | Nachrichten: Wissenschaft | 22.06.2006 15:00 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios