Dies ist eine Diskussion zu was tun bei schlechter zahlungsmoral des auftragebers? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| was tun bei schlechter zahlungsmoral des auftragebers? der erste zahlung wird zwar 21 werktage nach rechnungseingang angekündigt, kommt aber 10 werktage später. (2 Wochen) die zweite honorarzahlung ist wiederum seit 10 tagen überfällig. die dritte ist seit 5 tagen überfällig. a hat bereits bei der ersten verspäteten zahlung fünf mal telefonisch bei agentur x "genervt" wo denn das geld bleibe, worauf diese immer mit fadenscheinigen ausreden kam ( bank bräuchte neuerdings 7 tage obwohl es sich um ein u dieselbe bank handelt , sachbearbeiter krank, geld schon überwiesen...etc) da a sich dieses dilemma bei den 2 anderen bereits fälligen zahlungen ersparen möchte, möchte sie wissen welche juristischen schritte sie gleich eingehen kann!vielen dank im vorraus... |
| |||
| AW: was tun bei schlechter zahlungsmoral des auftragebers? Keine. Gruß, fob |
| |||
| AW: was tun bei schlechter zahlungsmoral des auftragebers? Sich ne seriöse Agentur suchen *g* Ist aber wohl kein juristischer Schritt.... VG Felix Edel |
| |||
| AW: was tun bei schlechter zahlungsmoral des auftragebers? thanx a lot . a würde sich freuen das zu hören das heisst die x agentur kann willkürlich auch mal eben nix zahlen wenn ihnen garade irgendwas quer sitzt und a, das arme würstchen kann nix tun?auch zukünftig nicht?gibts doch jar nich |
| |||
| AW: was tun bei schlechter zahlungsmoral des auftragebers? Ohhh.. NEIN. Es ist mal davon auszugehen, dass die Promo-Agentur mit dem A einen Werkvertrag geschlossen hat. Auf die Vergütung hat der A natürlich Anspruch. Aber gegen nur UNPÜNTKLICHE Zahlung kann er halt nix machen... VG Felix Edel |
| |||
| AW: was tun bei schlechter zahlungsmoral des auftragebers? Hey! erts mal vorweg: die juristischen Schritte verschlechtern oftmals das Verhältnis der Vertragsparteien, so dass unter Umständen keine weiteren Aufträge mehr kommen (es sei denn man ist so gut, dass man auf einen nicht verzichten kann - aber keiner von uns ist ja wohl unaustauschbar)! Man könnte den "Arbeitgeber" in verzug setzen, in dem man ihn mahnt. Folge für den AG: er muss bei Verstreichen der Mahnfrist Verzugszinsen zahlen - 5% über dem Basiszinssatz (also ca. 9% oder so). Nachteil: Die Frist muss angemessen sein: bei einer Banküberweisung wohl ca. 5 Werktage - dann bist du aber immer noch so spät dran mit der Kohle. Auf der anderen Seite könnte man direkt nach dem Telefonat ein "Bestätigungsschreiben" verfassen, indem man die Zahlung auf ein konkretes Datum festlegt, so dass der AG schon am nächsten überschrittenen Tag im Verzug wäre und die Zinsen zahlen würde. Mehr weiss ich auch net! P.S.: mit diesen ganzen Schritten krieegt man die Kohle grds. auch nicht früher aber das hat einen Disziplinierungseffekt für den AG. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| faule Zahlungsmoral = Betrug ? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 17.01.2007 12:49 |
| Schlechter Scherz | Internetrecht | 23.12.2005 13:23 |
| Austausch der Zahlungsmoral von Onlineshopkunden | Datenschutzrecht | 15.07.2005 07:14 |
| Zahlungsmoral der Staatskasse | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 09.03.2005 09:56 |
| Weihnachtsgeld trotz schlechter Konjunktur? | Nachrichten: Arbeitsrecht | 05.11.2004 17:37 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios