Dies ist eine Diskussion zu Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Angenommen folgender Fall: Arbeitnehmer AN hat bei Firma AG einen Arbeitsvertrag unterschrieben. 1. Kündigungsfrist in der Probezeit ist 2 Wochen zum Ende des Monats. 2. Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen. 3. Bei schuldhafter Nichtaufnahme der Arbeit bzw. nicht ordentlicher Kündigung fällt eine Vertragsstrafe von einem Bruttomonatsgehalt an. Nun ca. 1 Woche vor eigentlichem Arbeitbeginn schreibt AN trotzdem (da eigentlich nicht rechtens) die Kündigung. AG verlangt das die Stelle für die im Vertrag vereinbarten 4 Wochen angetreten werden, oder die Vertragsstrafe wird fällig. Der AN entscheidet sich dazu, die Strafe zu zahlen. Wie ist der Ablauf? Bekommt der AN eine "Art" Rechnung? Wie schnell muss die Strafe bezahlt werden? Können außer der vertraglich vereinbarten Strafe noch weitere Kosten entstehen? Wäre für einige Antworten sehr dankbar! |
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| AW: Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung? Hallo Zitat:
Schadensersatz wird durch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen. Theoretisch können also noch Forderungen hinzukommen. Der Schaden muß dabei natürlich nachweislich angefallen sein und ist vom AG im Rahmen seiner Möglichkeiten zu minimieren. Gruß, Xtase
__________________ Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen. |
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| AW: Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung? Ok das hilft schonmal weiter! Vielen Dank! |
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| AW: Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung? Zitat:
Glück für den AN, Dummheit des AG.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung? Zitat:
__________________ __________________________________________________ _ Ich bin kein Rechtsanwalt Also alles nur meine persönliche Meinung....... |
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| hoffe es wird auch so sein. vielen dank für die antworten! |
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| AW: Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung? Schauen Sie doch mal hier, ein vergleichbarer Fall: http://www.lexisnexis.de/aktuelles/?showaktuelles=30492 ....In der Berufung vor dem LAG Düsseldorf bestätigten die Richter die Ansicht des ArbG, dass die Klägerin den Eintritt eines konkreten Schaden in der geforderten Höhe nicht glaubhaft versichert habe. Sie habe nicht darlegen können, dass ihr Verwaltungskosten oder ein Verspätungsschaden in der geforderten Summe entstanden seien. Vertragsstrafen seien keine Generalprävention zur Abschreckung abtrünniger Arbeitnehmer. Daher müsse die Schadenshöhe für den Einzelfall berechnet werden. ... |
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| AW: Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung? Hallo Dann verweise ich einmal auf das BAG - Urteil vom 18.9.1991 - 5 AZR 650/90 - und gehe eher von einer Reduzierung der Vertragsstrafe aus, als von einer daraus folgenden Unwirksamkeit der ganzen Klausel. Gruß, Xtase
__________________ Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen. |
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| AW: Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung? Zitat:
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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