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Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung?

Dies ist eine Diskussion zu Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.11.2009, 19:57
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Red face Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung?

Hallo Zusammen!

Angenommen folgender Fall:

Arbeitnehmer AN hat bei Firma AG einen Arbeitsvertrag unterschrieben.

1. Kündigungsfrist in der Probezeit ist 2 Wochen zum Ende des Monats.
2. Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen.
3. Bei schuldhafter Nichtaufnahme der Arbeit bzw. nicht ordentlicher Kündigung fällt eine Vertragsstrafe von einem Bruttomonatsgehalt an.

Nun ca. 1 Woche vor eigentlichem Arbeitbeginn schreibt AN trotzdem (da eigentlich nicht rechtens) die Kündigung. AG verlangt das die Stelle für die im Vertrag vereinbarten 4 Wochen angetreten werden, oder die Vertragsstrafe wird fällig.

Der AN entscheidet sich dazu, die Strafe zu zahlen.

Wie ist der Ablauf? Bekommt der AN eine "Art" Rechnung? Wie schnell muss die Strafe bezahlt werden? Können außer der vertraglich vereinbarten Strafe noch weitere Kosten entstehen?

Wäre für einige Antworten sehr dankbar!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.11.2009, 08:32
V.I.P.
 
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AW: Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung?

Hallo

Zitat:
Zitat von J-V-P
Wie ist der Ablauf? Bekommt der AN eine "Art" Rechnung? Wie schnell muss die Strafe bezahlt werden? Können außer der vertraglich vereinbarten Strafe noch weitere Kosten entstehen?
Den Ablauf (sofern nicht vertraglich konkretisiert) dürfte der AG bestimmen. Der AN wird vernünftigerweise erst einmal abwarten, bis eine Zahlungsaufforderung ins Haus flattert. Auf dieser wird der AG sicherlich auch eine Zahlungsfrist setzen, die man - ebenso wie die Vereinbarung an sich - fachanwaltlich prüfen lassen kann. Oder eben einfach bezahlen.

Schadensersatz wird durch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen. Theoretisch können also noch Forderungen hinzukommen. Der Schaden muß dabei natürlich nachweislich angefallen sein und ist vom AG im Rahmen seiner Möglichkeiten zu minimieren.

Gruß,
Xtase
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  #3 (permalink)  
Alt 26.11.2009, 10:45
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AW: Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung?

Ok das hilft schonmal weiter!

Vielen Dank!
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  #4 (permalink)  
Alt 26.11.2009, 11:01
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AW: Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung?

Zitat:
Zitat von J-V-P
(...)
1. Kündigungsfrist in der Probezeit ist 2 Wochen zum Ende des Monats.
(...)
3. Bei schuldhafter Nichtaufnahme der Arbeit bzw. nicht ordentlicher Kündigung fällt eine Vertragsstrafe von einem Bruttomonatsgehalt an.
Die Vertragsstrafe dürfte zu hoch sein. Ich meine dass hier auch keine geltungserhaltende Reduktion in Frage kommt.
Glück für den AN, Dummheit des AG.
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Alt 26.11.2009, 11:45
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AW: Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung?

Zitat:
Zitat von J-V-P
1. Kündigungsfrist in der Probezeit ist 2 Wochen zum Ende des Monats.
2. Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen.
Schließe mich der Meinung von Van Nille an und denke auch, dass eine Vertragsstrafe hier von höchsten einem halben Monatsgehalt anzusetzen ist, da die Kündigungsfrist 2 Wochen ist.
__________________
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Ich bin kein Rechtsanwalt Also alles nur meine persönliche Meinung.......
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Alt 27.11.2009, 18:40
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Thumbs up AW: Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung?

hoffe es wird auch so sein. vielen dank für die antworten!
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  #7 (permalink)  
Alt 27.11.2009, 23:40
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AW: Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung?

Schauen Sie doch mal hier, ein vergleichbarer Fall:

http://www.lexisnexis.de/aktuelles/?showaktuelles=30492

....In der Berufung vor dem LAG Düsseldorf bestätigten die Richter die Ansicht des ArbG, dass die Klägerin den Eintritt eines konkreten Schaden in der geforderten Höhe nicht glaubhaft versichert habe. Sie habe nicht darlegen können, dass ihr Verwaltungskosten oder ein Verspätungsschaden in der geforderten Summe entstanden seien. Vertragsstrafen seien keine Generalprävention zur Abschreckung abtrünniger Arbeitnehmer. Daher müsse die Schadenshöhe für den Einzelfall berechnet werden. ...
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  #8 (permalink)  
Alt 28.11.2009, 21:31
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AW: Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung?

Hallo

Dann verweise ich einmal auf das BAG - Urteil vom 18.9.1991 - 5 AZR 650/90 - und gehe eher von einer Reduzierung der Vertragsstrafe aus, als von einer daraus folgenden Unwirksamkeit der ganzen Klausel.

Gruß,
Xtase
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  #9 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 13:56
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AW: Wann ist Zahlung (zeitlich) der Vertragsstrafe fällig bzw. Ablauf der Zahlung?

Zitat:
Zitat von Xtase
Dann verweise ich einmal auf das BAG - Urteil vom 18.9.1991 - 5 AZR 650/90 - und gehe eher von einer Reduzierung der Vertragsstrafe aus, als von einer daraus folgenden Unwirksamkeit der ganzen Klausel.
Diese Ableitung aus dem angegebenen Urteil kann ich im Moment nicht ganz nachvollziehen.
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