Dies ist eine Diskussion zu Wann ist die Kündigung beim Arbeitgeber "angekommen"? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Wann ist die Kündigung beim Arbeitgeber "angekommen"? Ab wann gilt eine Kündigung beim Arbeitgeber als "angekommen"? Person A hat Firma B zweimal eine Kündigung zukommen lassen (1x als Einschreiben Rückschein und 1x als Express Einschreiben Rückschein). Der 1. Brief wurde gestern "erfolglos" zugestellt und der 2. Brief heute. Person A muss bis heute kündigen. Die Firma B ist aber zu weit entfernt um die Kündigung persönlich zu übergeben. Welche Möglichkeiten hat Person A? Gruß Berliner |
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| AW: Wann ist die Kündigung beim Arbeitgeber "angekommen"? Die Briefe gelten als angekommen, wenn sie in der Firma eingetroffen sind. Was meinen sie mit "erfolglos" zugestellt? |
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| AW: Wann ist die Kündigung beim Arbeitgeber "angekommen"? Zitat:
Denkbar ist, dass die Annahme des Einschreibens verweigert wurde oder aber (falls die Firma ein Postfach hat) auf den Benachrichtigungsschein nicht reagiert hat (dazu hat sie m.E. 14 Tage Zeit, danach geht die Sendung zurück). Deswegen ist Einschreiben mit Rückschein - entgegen der landläufigen Meinung - eine unsichere Versandart. Besser nimmt man ein Einwurfeinschreiben und druckt sich den Einwurfbeleg (Unterschrift des Postboten) anhand der Sendungsnummer über das Internet aus oder legt 10 EUR auf den Tisch des Herrn und bekommt eine Bestätigung der Post. Zitat:
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| AW: Wann ist die Kündigung beim Arbeitgeber "angekommen"? Die Daten aus der Sendungsverfolgung von A sagen folgendes: Normales Einschreiben: Der Empfänger wurde benachrichtigt. Die Sendung liegt zur Abholung in der zuständigen Filiale der Deutschen Post bereit. Express Einschreiben: Status vom Di, 31.01.12 10:45 Uhr Empfänger wurde nicht angetroffen Beim Arbeitgeber B ist aber definitiv eine Person da, da gegen 11 Uhr jemand ans Telefon hingegangen ist. Einlieferungsbelege sind natürlich vorhanden! |
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| AW: Wann ist die Kündigung beim Arbeitgeber "angekommen"? Kündigungen per Übergabeeinschreiben oder gar mt Rückschein sind kontraproduktiv. Das sollte man als Arbeitnehmer eigentlich wissen. Effektiver ist immer die persönliche Übergabe oder das Einwurfeinschreiben. Tja, Leihfirmen sind eben mit allen Wassern gewaschen und kennen sich aus. Ich würde nochmal per Expressschreiben senden, aber als normales Einwurfeinschreiben. Den Briefinhalt einem Dritten zeigen, der am besten auch mit daneben steht, wenn man den Brief der Post übergibt. Wenn im AV einer Vertragsstrafe für nicht fristgemässe Kündigung vereinbart ist, dann kann sich der AN warm anziehen. Zitat:
Geändert von filter (31.01.2012 um 16:51 Uhr). |
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| AW: Wann ist die Kündigung beim Arbeitgeber "angekommen"? Ergänzend ist zu sagen, dass eine Zugangsfiktion gelten kann, wenn der AG vom Kündigungsvorhaben wusste und daher das Schreiben bewusst nicht angenommen hat. |
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| AW: Wann ist die Kündigung beim Arbeitgeber "angekommen"? Das müsste dann mit Sicherheit der AN nachweisen. Fragt sich nur wie. Letztens ging wieder ein entsprechendes Urteil durch die Presse: http://www.arbeitsrecht.de/rechtspre...tstelle-zu.php Seit wann arbeitet der AN eigentlich in dem fiktiven Betrieb? Mit Leiharbeit nach BZA oder iGZ-TV liege ich richtig? |
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| AW: Wann ist die Kündigung beim Arbeitgeber "angekommen"? Ja, das hängt maßgeblich von der Beweislage ab und steht somit auf wackeligen Beinen. |
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| AW: Wann ist die Kündigung beim Arbeitgeber "angekommen"? Tarifvertrag ist BZA... |
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