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Vorzeitige Kündigung wegen Krankheit

Dies ist eine Diskussion zu Vorzeitige Kündigung wegen Krankheit innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 14.04.2008, 08:56
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Vorzeitige Kündigung wegen Krankheit

Hallo liebe Rechtskundige!

Angenommen A absolviert ein Praktikum, ist aber längerfristig erkrankt und möchte das Praktikum deshalb
vorzeitig abbrechen. Im Praktikumsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, außer wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt. Dann ist der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündbar.

1.) Frage: Ist Krankheit als ein "wichtiger Grund" anzusehen?
2.) Frage: Wenn Frage 1 zutrifft, braucht A dann vom Arzt eine Bescheinigung über die genaue Krankheitsursache? Dies ist deshalb interessant, da sich A zwcks späterer Wiedereinstellung nicht vor der Personalabteilung entblößen möchte.

Danke für eure Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 14.04.2008, 09:01
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AW: Vorzeitige Kündigung wegen Krankheit

Bitte die Forenregeln lesen und den Beitrag ändern.

Allgemein gesagt: ein "wichtiger Grund" muss natürlich belegt werden. Dazu ist ein ärztliches Attest eventuell ausreichend. In diesem steht üblicherweise nur "wegen Erkrankung", nicht die Erkrankung an sich.

Ich würde bei dem Wunsch nach vorzeitiger Auflösung immer zu einem Gespräch mit dem AG raten, um sich einvernehmlich zu trennen. Ist einfacher und günstiger für ein eventuelles Praktikumszeugnis als die Brechstange.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.04.2008, 11:05
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AW: Vorzeitige Kündigung wegen Krankheit

Zitat:
Zitat von Scooby99
1.) Frage: Ist Krankheit als ein "wichtiger Grund" anzusehen?
Grundsätzlich nicht!

Es sei denn, die Krankheit würde durch die Arbeit hervorgerufen (z.B. Asthma durch Lösungsmittel).

Ich verstehe das Poblem aber auch nicht. Warum kann/will der AN die Kündigungsfrist denn nicht einhalten?
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