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Vorstellungsgespräch lügen

Dies ist eine Diskussion zu Vorstellungsgespräch lügen innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 18:37
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Arrow Vorstellungsgespräch lügen

Hallo Leute,

darf man bei einem Vorstellunggespräch, bei Fragen wie "sind Sie schwanger?; oder auch Fragen bezüglich der Sexualität gelogen werden?

Ich gehe mal davon aus, dass man es darf, da es in die Privatsphäre greift.
Welche Paragraphen stützen diese "Lügen" bzw. nach welchem Paragraphen darf gelogen werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 18:48
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AW: Vorstellungsgespräch lügen

der arbeitgeber darf nur fragen stellen, die für den arbeitsplatz erheblich sind. bei unzulässigen fragen hat der bewerber ein recht zur lüge, das sich aus dem allg. persönlichkeitsrecht ableitet.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 18:53
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AW: Vorstellungsgespräch lügen

Das Recht, auf eine unzulässige Frage nicht die Wahrheit sagen zu müssen, ist durch die Rechtsprechung entwickelt worden (vgl. BAG in: DB 1994, S. 939).

Unzulässig sind vor allem Fragen, die eine Benachteiligung nach § 1 AGG mit sich bringen, z. B. die Frage nach einer Schwangerschaft (Benachteiligung wegen des Geschlechts).

Wird hingegen eine zulässige Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet, kann der AG den Arbeitsvertrag anfechten oder aber Schadensersatzansprüche geltend machen, was in der Praxis jedoch nicht häufig vorkommt.

VG,

Generalist
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  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 19:05
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AW: Vorstellungsgespräch lügen

Schlecht, da vollkommen falsch wodim.

Für dich einen "dislike-Button" einzuführen wäre unnötig.

Bitte schreibe doch in deine Signatur, dass du nur deine persönliche Meinung schreibst, die sowieso falsch ist, damit auch alle bescheid wissen, die dich noch nicht kennen.

Danke
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Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht
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"Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase."
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  #5 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 19:09
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AW: Vorstellungsgespräch lügen

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Meines Wissens nur zur "Aussageverweigerung". Aber ein erfahrener Personaler ist auch schon mindestens einmal auf einen "Blender" hereingefallen, und Lügen haben eh nirgendwo kürzere Beine als in einem Vorstellungsgespräch. Bei Schwangerschaft wohl die kürzesten.

Und wieso soll so eine Frage unzulässig sein? Dürfte wohl nicht unerheblich für den Arbeitsplatz sein, wenn man wissen will, ob sie nicht mit Sicherheit ein Jahr bezahlt ausfällt, nachdem sie gerade angefangen hat. Unzulässig wäre wohl höchstens: "Wie kamen Sie dazu?" Die beste Antwort wäre wohl: "Wie Jungfrau Maria."


Ihr keinen Vorteil gegenüber "garatiert nichtschwangeren" (also am besten männlichen) Mitbewerbern zum Nachteil der Firma zu verschaffen, dürfte noch keine Benachteiligung darstellen.
Sie scheinen ernsthaft vor dem PC zu sitzen und darauf zu warten, irgendwo irgendwas posten zu können. Vielleicht sollten Sie nochmal über eine sinnvollere Zeitverwendung nachdenken.
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Alt 31.01.2012, 19:10
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AW: Vorstellungsgespräch lügen

Sag mal, wo haben sie Dich denn ausgegraben? Geht ja gar nicht, was Du hier zum Besten gibst.
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