Dies ist eine Diskussion zu Vorstellungsgespräch lügen innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| darf man bei einem Vorstellunggespräch, bei Fragen wie "sind Sie schwanger?; oder auch Fragen bezüglich der Sexualität gelogen werden? Ich gehe mal davon aus, dass man es darf, da es in die Privatsphäre greift. Welche Paragraphen stützen diese "Lügen" bzw. nach welchem Paragraphen darf gelogen werden? |
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| AW: Vorstellungsgespräch lügen der arbeitgeber darf nur fragen stellen, die für den arbeitsplatz erheblich sind. bei unzulässigen fragen hat der bewerber ein recht zur lüge, das sich aus dem allg. persönlichkeitsrecht ableitet. |
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| AW: Vorstellungsgespräch lügen Das Recht, auf eine unzulässige Frage nicht die Wahrheit sagen zu müssen, ist durch die Rechtsprechung entwickelt worden (vgl. BAG in: DB 1994, S. 939). Unzulässig sind vor allem Fragen, die eine Benachteiligung nach § 1 AGG mit sich bringen, z. B. die Frage nach einer Schwangerschaft (Benachteiligung wegen des Geschlechts). Wird hingegen eine zulässige Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet, kann der AG den Arbeitsvertrag anfechten oder aber Schadensersatzansprüche geltend machen, was in der Praxis jedoch nicht häufig vorkommt. VG, Generalist |
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| AW: Vorstellungsgespräch lügen Schlecht, da vollkommen falsch wodim. Für dich einen "dislike-Button" einzuführen wäre unnötig. Bitte schreibe doch in deine Signatur, dass du nur deine persönliche Meinung schreibst, die sowieso falsch ist, damit auch alle bescheid wissen, die dich noch nicht kennen. Danke
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Vorstellungsgespräch lügen Zitat:
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