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Videoüberwachung im Büroraum - Legitim

Dies ist eine Diskussion zu Videoüberwachung im Büroraum - Legitim innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 19:16
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Videoüberwachung im Büroraum - Legitim

hallo,

angenommen herrn a möchte in seiner firma die büroräume videoüberwachen eventuell auch mit tonaufnahme.
das lager und der produktionsbereich ist schon durch etliche kameras überwacht.

ist die überwachung der büroräume der vertriebler rechtens?einen verdacht auf diebstahl,vandalismus oder sonstiges steht nicht im raum
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  #2 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 19:42
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AW: Videoüberwachung im Büroraum - Legitim

Ganz klar nein. Auch noch mit Tonaufnahme? Der AG hat wohl den Schuss nicht gehört? Zum Glück ist es ja nur ein fikitver Fall und nicht Realität.
Einen BR gibt es scheinbar nicht in dem Beispiel?
hera and Casa like this.

Geändert von filter (25.11.2011 um 20:02 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 19:55
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AW: Videoüberwachung im Büroraum - Legitim

leider nein,der herr a hat den schuss noch lange nicht gehört
einen BR gibts leider noch nicht und wirds wohl auch nie geben,da herr a dann radikal leute entlassen würde

unter welchen umständen wäre eine überwachung in den büroräumen denn legitim?

und wie sieht die überwachung im lager und produktionsbereich aus?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 20:02
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AW: Videoüberwachung im Büroraum - Legitim

Es kommt wie immer drauf an. Wenn man die Begriffe Videoüberwachung am Arbeitslatz in die Suchmaschine eingibt, kommen eigentlich sofort sehr brauchbare Artikel zum Thema.

Frage Nr. 1 wurden die AN über die Videoüberwachung im Lager und Produktionsbereich vom AG informiert?

Zitat:
einen BR gibts leider noch nicht und wirds wohl auch nie geben,da herr a dann radikal leute entlassen würde
Gerade das würde ein BR m.E. verhindern. Aber gut, wenn sich niemand findet oder die Mehrzahl der AN eingeschüchtert ist, dann hat man als Einzelner eben Pech.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 20:07
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AW: Videoüberwachung im Büroraum - Legitim

die suchmaschine hab ich schon benutzt.wird überall gesagt,es ist nicht erlaubt.nur sind dann halt ein paar dinge anders als in diesem fiktiven fall,deshalb nochmal die frage


naja,die lagerarbeiter und die produktion weiß,dass kameras installiert sind.schriftlich informiert wurde jedoch niemand.


genug leute um einen BR zu gründen wären vorhanden,nur die angst den job zu verlieren ist zu groß.daran würde es wohl scheitern


aber die videoüberwachung in den büroräumen wo nur die angestellten zugang zu haben und arbeiten ist grundsätzlich verboten?
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  #6 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 20:17
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AW: Videoüberwachung im Büroraum - Legitim

ich finde die beiden Seiten bringen einen guten Überblick.

http://www.magazin.kanzlei-flaemig.d...erwachung.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...741867,00.html

das BAG-Urteil von 2008 scheint über die Zulässigkeit einer Videoüberwachung Auskunft zu geben. Ich habe es mir aber noch nicht durchgelesen. Der RA in dem Blog prophezeit durch dieses Urteil eine Zunahme der verdeckten Videoüberwachung. Mir gefällt das LAG-Urteil mit den ausgelösten Schadenersatzansprüchen aber besser.


das PDF (Stand Frühjar 2010) ist auch sehr gut:
http://www.sz-jobs.de/pdf/%C3%9Cberw...tarbeitern.pdf
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  #7 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 20:39
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AW: Videoüberwachung im Büroraum - Legitim

danke für die infos,klingt ja schon mal sehr gut.denke herr a wird dann kräftig in die ******* greifen wenn die kameras installiert werden

aber was können die AN denn dagegen tun?der AG würde dann mit kündigung drohen
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  #8 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 21:01
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AW: Videoüberwachung im Büroraum - Legitim

Wie wäre es mit dem guten alten Zusammenhalten?

Wir ziehen alle an einem Strang.

Einer für Alle, Alle für einen?

M.E wäre es legitim die Arbeit zu verweigern bis die Überwachung abgestellt ist.

Was meint ihr?


Soll der AG doch zusehen wie seine Produkte vertrieben werden, wenn der Vertrieb lahmgelegt ist.


Die AN könnten bei Kündigung eines Kollegen auch mündlich äußern: "Wenn er gekündigt wird, dann kündige ich auch."

Ich würd gern die fiktiven Augen des fiktiven AG sehen, wenn der ganze Vertrieb mit einem Schlag kündigt.


Da die Kündigung aber der Schriftform bedarf wäre eine mündliche Kündigung unwirksam. Aber das muss man dem AG ja nicht erzählen.


Interessant wäre noch ob mehr oder weniger als 20 Vollzeitbeschäftigte im Unternehmen tätig sind.

Und Gewerkschaften unterstützen auch bei der Gründung eines Betriebsrates.
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  #9 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 21:10
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AW: Videoüberwachung im Büroraum - Legitim

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Wie wäre es mit dem guten alten Zusammenhalten?

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Einer für Alle, Alle für einen?

M.E wäre es legitim die Arbeit zu verweigern bis die Überwachung abgestellt ist.

Was meint ihr?


Soll der AG doch zusehen wie seine Produkte vertrieben werden, wenn der Vertrieb lahmgelegt ist.


Die AN könnten bei Kündigung eines Kollegen auch mündlich äußern: "Wenn er gekündigt wird, dann kündige ich auch."

Ich würd gern die fiktiven Augen des fiktiven AG sehen, wenn der ganze Vertrieb mit einem Schlag kündigt.


Da die Kündigung aber der Schriftform bedarf wäre eine mündliche Kündigung unwirksam. Aber das muss man dem AG ja nicht erzählen.
der gedanke kam einem AN auch schon.einer für alle,alle für einen.aber das wird leider wohl nicht so wirklich was...es gibt leider viele arschkriecher die lieber alles hinnehmen als seine rechte einzufordern
ist ja wie in der schulzeit mit dem blau machen.alle sagen,sie machen mit,dann gehen alle und der streber bleibt -.-


die fiktiven augen des AG würde ich auch gern sehen.wobei ich denke,es wäre ihm egal,gibt ja ersatz.leider ist es in diesem fiktiven fall dem AG scheiß egal ob jemand geht oder nicht
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  #10 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 21:16
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AW: Videoüberwachung im Büroraum - Legitim

Ich hatte nochmal meinen Beitrag editiert:

Zitat:
Interessant wäre noch ob mehr oder weniger als 20 Vollzeitbeschäftigte im Unternehmen tätig sind.

Und Gewerkschaften unterstützen auch bei der Gründung eines Betriebsrates.


Das mit den Feiglingen ist ein Problem.




Auch können sich die fiktiven Angestellten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Das würde um die 100 - 200 € pro Stunde kosten.

Also vielleicht 20 bis 50 € für jeden.


Auch der Eintritt in eine Gewerkschaft ist denkbar.

Monatlich etwa 1 % des Bruttolohnes.
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