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Verzwickte Lage

Dies ist eine Diskussion zu Verzwickte Lage innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 18.10.2009, 17:33
Boardneuling
 
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Verzwickte Lage

Hallo,
da hier ja Leute sind die von der ganzen Sache mehr Ahnung haben als meiner einer, hab ich mal eine Frage.
Stellt euch mal vor ein arbeitnehmer in einem kleinen betrieb von 3 Beschäftigten.
Also ein Vorgesetzter, ein normal voll angestellter und arbeitnehmer X als halbtagskraft.
x ist dort eigentlich nur aushilfe, kann arbeiten wenn die andern frei haben,Macht jede woche minusstunden weil sich der vorgesetzte weigert andere schichten zu planen.(möglich wäre das und x hätte keine minusstunden in der woche) diese minusstunden muß x dann abarbeiten wenn die andern im urlaub sind. also dann 6 tage woche.
nun wird x krank und wird krankgeschrieben.der krankenschein beläuft sich erst einmal auf 2 tage. diesen gibt er persönlich ab, weil er auf dem weg nach hause am betrieb vorbei muß.
am tage wo dieser krankenschein ausläuft wird x von seinem vorgesetzten angerufen und es wird ihn gesagt er soll sich gut überlegen ob er nochmal zum arzt geht. der vorgesetzte unterstellt x durch die blume das er nicht glaubt das x krank sei.weil die vermutung des arztes absurd sei und x ja persönlich die krankmeldung abgegeben hat.
das ist die vorgeschichte.
x spielt schon länger mit dem gedanken zu kündigen, hat auch schon eine neue stelle wo er anfangen könnte. allerdings hat x 4 wochen kündigungsfrist.
wie verhält sich x nun richtig.
soll er dem arbeitgeber (ist eine noch andere person, nicht im betrieb) einen aufhebungsvertrag vorschlagen und auf den resturlaub und die überstunden verzichten? oder muß er die 4 wochen noch bleiben,und seinen urlaub und noch die überstunden abfeiern.
das könnte aber seine neue stelle gefährden.
oder gibt es noch eine möglichkeit?
und vorallen die frage, soll x dem inhaber des betriebes auf das verhalten des vorgesetzten aufmerksam machen?

danke
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Alt 18.10.2009, 17:44
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AW: Verzwickte Lage

Da offensichtlich das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN gestört sein dürfte, wird sich ein AG iaR einem Vorschlag des AN zum Aufhebungsvertrag aufgeschlossen zeigen. Auf finanziellen Überstunden- und Urlaubsausgleich muss deswegen nicht verzichtet werden.
Der AG muss allerdings dem Vorschlag des AN nicht folgen und kann auf Einhaltung der Kündigungsfristen bestehen.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 18.10.2009, 18:15
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AW: Verzwickte Lage

Wer möchte da Charles0308 widersprechen ?

X hat sämtliche Rechte eines AN, wenngleich er auch nur 400,--€-Notnagel ist !

Welche Einschätzung der Vorgesetzte oder der AG zur Krankheit meint, bleibt diesen unbenommen und kann den AN egal sein.

Möglicherweise bietet der AG bei verlängerter Krankheit selbst einen Aufhebungsvertrag an ??????

In jedem Falle sollte die Überstundenvergütung und bestehender Urlaubsanspruch nicht in Verzicht kommen.
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
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Alt 18.10.2009, 18:37
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AW: Verzwickte Lage

danke schon mal für die schnellen antworten.
x sollte also nicht den vorschlag des verzichts auf die restlichen stundenvergütung oder urlaubstage zu machen.
darf x denn in einem gespräch mit dem ag, der ja nicht im betrieb ist, und nichts von dem verhalten des von ihm eingesetzetn vorgesetzten weiß, dieses erwähnen?
darf x sich auf dieses gestörte vertauensverhältnis berufen?oder sollte er ohne gründe zu nennen kündigen.
der ag ist auf x mehr oder weniger angewiesen, damit die andern ihre freien tage nehmen können weiß allerdings nichts vom dem verhalten des vorgesetzten, das in ähnlicher form schon des öfteren vorgekommen ist.
x ist voll versicherungspflichtig für 80 stunden im monat angestellt, kommt allerdings durch die stundenplanung des vg nur auf max 60.
können die minusstunden auch ein grund für eine kündigung seiten des an sein?
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Alt 18.10.2009, 23:46
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AW: Verzwickte Lage

Ich weiss ja nicht was in einem so fiktiven Fall der Arbeitsvertrag aussagt ( was genau ) aber wenn man auf 80Std. eingestellt worden ist , müssen auch am Ende 80Std. rauskommen ... ob gearbeitet oder nicht... das Sache des AG ( deswegen plant der AG ja auch DIenstplane).. sollte man also tasächlich nur 60 oder weniger Stunden arbeiten, der vertrag sichert einem aber 80 zu, müsen ach 80 entgeldlich ausgegliche werden.

Und das mit der Krankmeldung wäre in so einem Fall auch voll ok, slange der Arzt einen nicht bettlegerisch Ruhe verordnet ( was nur sehr sehr selten der Fall ist ) kan ma die Krankmeldung auch vor freude hüpfend vorbei bringen....sieht zwar unschick und fragwürdig aus.. ist aber rechtich nicht von Belang...wenn man dem Arbeitgeber nicht sagt, was man hat ( Erkrankung) am Ende kommt bei ihm in der Krankmeldung eh nur Zahlen und Buchstaben auf den Tisch...

Wenn mann eh einen neue Arbeitsstelle hat sollte man sich mal mit dem AG auseinander setzen und schauen das beide Parteien zufrieden aus der Geschichte rausgehen .... Aufhebungsvertrag oder oder oder ... wenn nichts schwerwiegendes vorgefallen ist, sollte ma immer mit fairen Karten spielen


und dem Vorarbeiter würd ich kurz vorher nochmal unter vier augen vertraulich den Marsch blasen, sozusagen eine verbalen abschiedsgruss für die freundliche und tatkräftige unterstützung im Betrieb.
__________________
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Recht haben oder Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen.

Alle meine Antworten sind reine subjektive Meinungen
- Ich distanziere mich hiermit von Fachwissen zu sprechen.
- Ich bin gerne bereit Wissen aufzunehmen und Meins zu teilen.

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Alt 19.10.2009, 00:05
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AW: Verzwickte Lage

Zitat:
In jedem Falle sollte die Überstundenvergütung und bestehender Urlaubsanspruch nicht in Verzicht kommen.
Nun wenn der AG aber den AN nicht vorzeitig entlässt per Aufhebungsvertrag, sieht es für den AN ja ungeschickt aus, weil er die neue Arbeitsstelle nicht antreten kann.

Der AN im hiesigen Sachverhalt sollte sich selber durchrechnen, auf wieviel Euro er verzichten müsste und dann selber entscheiden.
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