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Vertretung im Krankheitsfall finden

Dies ist eine Diskussion zu Vertretung im Krankheitsfall finden innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 13:14
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Vertretung im Krankheitsfall finden

Hallo, zusammen, ich habe folgende Frage:

Heilmittelerbringerpraxis (6 MA) betreut konsiliarisch eine neurologische Klinik, vertraglich auch an Wochenenden und Feiertagen (sind im Schnitt 2 Std. Arbeit pro Tag). Mdl. gibte es in der Praxis die Vereinbarung, dass der AN, der den Wochenenddienst hat im Krankheitsfall die Praxisleitung (PI) informiert und dafür zu sorgen hat, dass eine Vertretung in die Klinik fährt, sollte die PI nicht erreichbar sein. An einem Wochenende meldet sich die MA per SMS bei der PI krank, nachdem der Versuch diese telefonisch zu erreichen nicht gelungen ist. Die PI registriert die SMS erst am nächsten Tag, da sie selbst zu einer Dienstreise unterwegs war. Um eine Vertretung wurde sich nicht gekümmert. Am Sonntag war kein Therapeut im Krankenhaus entgegen der vertraglichen Verpflichtung.

Meine Fragen nun:

In welchem Rahmen lässt sich die Verpflichtung des Arbeitnehmers, im Krankheitsfall und bei Nichterreichen der Praxisleitung für Vertretung durch eine Kollegin zu sorgen rechtlich absichern?

Welche Inhalte sollte das bevorstehenden MA - Gespräches bzgl. dieser Situation auf jeden Fall haben?

Viele Dank für eure Antworten,
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  #2 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 13:18
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AW: Vertretung im Krankheitsfall finden

Zitat:
Zitat von Ullala Beitrag anzeigen
In welchem Rahmen lässt sich die Verpflichtung des Arbeitnehmers, im Krankheitsfall und bei Nichterreichen der Praxisleitung für Vertretung durch eine Kollegin zu sorgen rechtlich absichern?
Garnicht. Ein AN ist lediglich zur Meldung seiner Arbeitsunfähigkeit verpflichtet und diese durch einen AU-Schein zu bescheinigen. Mehr nicht. Ein Abwälzen auf einen Mitarbeiter, er möge sich bei einer Krankmeldung um Ersatz kümmern, gehört nicht in dessen Aufgabenbereich, ergo ist eine Verpflichtung ausgeschlossen.

Wäre ja noch schöner.

Gruß

Pro
motzmecker and sparhawk like this.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 13:26
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AW: Vertretung im Krankheitsfall finden

Zitat:
In welchem Rahmen lässt sich die Verpflichtung des Arbeitnehmers, im Krankheitsfall und bei Nichterreichen der Praxisleitung für Vertretung durch eine Kollegin zu sorgen rechtlich absichern?

Und was soll dann als nächstes kommen? Die Verpflichtung des AN, dem AG im Bedarfsfall eine oder beide Nieren zu spenden?

Anhand dieses Vergleichs können Sie vielleicht in etwa abschätzen, wie realistisch Ihr Ansinnen wohl ist.


Grüße
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  #4 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 13:54
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AW: Vertretung im Krankheitsfall finden

warum stellt die arbeitgeberin (wenn sie denn selber nicht erreichbar ist) ihr telefon auf eine entsprechend instruierte bereitschaft um, die sich dann an ihrer stelle entsprechend um ersatz kümmert? soviel organisation sollte frau als arbeitgeberin schon hinkreigen...?
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  #5 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 13:58
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AW: Vertretung im Krankheitsfall finden

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
warum stellt die arbeitgeberin (wenn sie denn selber nicht erreichbar ist) ihr telefon auf eine entsprechend instruierte bereitschaft um, die sich dann an ihrer stelle entsprechend um ersatz kümmert?
Das ist doch schnuppe. Fakt das ein AN nichts mit der Personalplanung zu tun, es sei denn er ist als Personaler eingestellt.

Unnötige Beiträge bringen den Thread nur in die Länge, dass ist kontrovers.

Gruß

Pro
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  #6 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 15:25
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AW: Vertretung im Krankheitsfall finden

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warum stellt die arbeitgeberin (wenn sie denn selber nicht erreichbar ist) ihr telefon auf eine entsprechend instruierte bereitschaft um, die sich dann an ihrer stelle entsprechend um ersatz kümmert? soviel organisation sollte frau als arbeitgeberin schon hinkreigen...?
Wer soll dass denn sein bei einem 1 - Mann - Betrieb? Es ist die Rede von einer kleinen Praxis - da müssen schon alle im Sinne des Unternehmens denken, sonst kann es nicht funktionieren. Keiner spricht hier von einer "Ladenkette" - ! Der/Die PI könnte sich ja nicht mehr wagen in Urlaub zu fahren oder am Wochenende zu einer Fortbildung zu sein, aus Sorge, es könnte wieder nicht klappen, dass die Arbeit erledigt wird die ansteht. Und dazu ist der MA dann schon verpflichtet.
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  #7 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 16:18
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AW: Vertretung im Krankheitsfall finden

Wer krank ist, ist krank. Punkt, aus, Ende. Er meldet sich ab und das wars. Zu einer weiteren Tätigkeit kann man ihn nicht verpflichten - er ist ja arbeitsunfähig!

Es ist das täglich Brot einer Praxisleitung (und auch andere leitender Mitarbeiter oder Chefs), sich um so etwas kümmern zu müssen, auch in der Freizeit. Dafür ist das Gehalt nunmal höher.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #8 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 19:07
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AW: Vertretung im Krankheitsfall finden

Zitat:
Zitat von Ullala Beitrag anzeigen
Wer soll dass denn sein bei einem 1 - Mann - Betrieb?
1-Mann-Betrieb mit 6 Angestellten?

Zitat:
Zitat von Ullala Beitrag anzeigen
Der/Die PI könnte sich ja nicht mehr wagen in Urlaub zu fahren oder am Wochenende zu einer Fortbildung zu sein, aus Sorge, es könnte wieder nicht klappen, ...
Der Gedankengang ist berechtigt, hätte aber vor Unterzeichnung des Vertrages mit der Klinik zu Ende gedacht werden können. Nötigenfalls mit einer Bereitschaftsregelung. Die hätte aber sicher wieder die monetäre Raffgier der Angestellten herausgelockt. Hier hätte aber schon gereicht, das Handy mitzunehmen und während einer Pause mal gelegentlich auf Nachrichteneingang zu prüfen.

Zitat:
Zitat von Ullala Beitrag anzeigen
...dass die Arbeit erledigt wird die ansteht. Und dazu ist der MA dann schon verpflichtet.
Der AN ist verplichtet, während seiner Arbeitszeit die vertraglich vereinbarten Leistungen weisungs- und sachgemäß zu erbringen. Ist er arbeitsunfähig, kann er dies nicht. Darum, dass die Arbeit (durch jemand anders) erledigt wird die ansteht, muss sich der MA keine Sorgen machen, nicht mal dann, wenn er kündigt oder gekündigt wird. Egal, wer im Endeffekt das höhere Einkommen hat.

Es ist aber durchaus möglich, angestellte Mitarbeiter auch ohne Zwang so zu motivieren, dass sie sich freiwillig über ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten hinaus für das Wohl der Firma einsetzen. Wer das nun wieder machen soll, weiß ich aber auch nicht.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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