Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vertragsstrafe

Dies ist eine Diskussion zu Vertragsstrafe innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 19:27
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Post Vertragsstrafe

Angenommen, ein AN hat einen Anstellungsvertrag zum 1. Mai unterschrieben, der spezifiziert, dass "eine Vertragsstrafe in Hoehe eines Bruttomonatsgehalts vom AN verlangt werden darf, falls er die Taetigkeit nicht aufnimmt oder vertragswidrig beendet". Bei dieser Firma gilt eine Kuendigungsfrist waehrend der Probezeit von 4 Wochen zum Monatsende.
Angenommen, dass derselbe AN spaeter einen anderen Vertrag mit einer anderen Firma zum 1. Juni unterschrieben hat, weil der AN seine Zukunft bei der 2. Firma sieht.
Jetzt wuerde der AN der zuerst erwaehnten Firma telefonisch die Lage erklaeren und fragen, ob diese ihn aus allen Vertragspflichten befreien kann, damit beide Parteien Zeit gewinnen (so muesste der AN nicht am 1. Mai bei der 1. Firma erscheinen und sofort kuendigen...). Diese Firma wuerde dann antworten: "Dann bitten wir Sie, Ihre Kuendigung schriftlich zu bestaetigen."

---> Was sollte der AN tun bzw. nicht tun, um die Vertragsstrafe nicht zahlen zu muessen ? Z.B im April kuendigen, oder am 1. Mai bei Arbeitsbeginn...? Wenn am 1. Arbeitstag, in welcher Form ?

Danke fuer eure Kommentare.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 19:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.155
95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Vertragsstrafe

Sofort kündigen und 4 Wochen weiterarbeiten.

Liegt der Arbeitsbeginn sagen wir mal noch 4 Monate in der Zukunft, kann der AN ebenfalls kündigen.

Oder er kündigt am 1. Mai (2. Mai) zum Monatsende.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 09:28
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vertragsstrafe

an "Casa": Meinst Du mit "sofort kuendigen", dass der AN am 1. Mai (1. Arbeitstag) kuendigen sollte oder kann er das schon frueher, ohne dass der AG nach Schadenersatz bittet ?
Kann der AN z.B. am 15 April den neuen Vertrag kuendigen, so dass er ca. bis Mitte Mai arbeiten muss d.h. er haette die Arbeit auf jeden Fall aufgenommen... ?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 14:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.155
95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Vertragsstrafe

Er kann immer kündigen!!!

Am Anfang kurz den Sachverhalt lesen )insbesondere Nummer 5) und dann Randnummer 37.

BAG, Urteil vom 9. 2. 2006 - 6 AZR 283/05

http://lexetius.com/2006,1745
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 15:54
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mi-ra-mi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vertragsstrafe

Danke fuer Deine Antwort,Casa !
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
kuendigung, vertragsstrafe

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Vertragsstrafe Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 14.09.2010 13:38
Vertragsstrafe Wiki 04.06.2010 19:28
Vertragsstrafe??? Arbeitsrecht 15.04.2009 14:41
Vertragsstrafe Arbeitsrecht 11.12.2007 16:31
Vertragsstrafe Baurecht 02.05.2005 22:39





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN